Seit dem 21. Juli 2026 gelten die neuen Vorgaben der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und damit auch für die Wärmepumpen-Förderung. Für bereits weit fortgeschrittene Projekte ist eine Übergangsregelung vorgesehen. Die Verbraucherzentrale NRW gibt fünf Tipps für Bauherren.

„Trotz der Änderungen bleibt die Wärmepumpe eine langfristig attraktive Heizlösung – wer bereits Unterlagen für die Förderung vorbereitet hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen noch von den bisherigen Konditionen profitieren“, sagt Florian Bublies, Energieexperte der Verbraucherzentrale NRW. „Wer sich erst am Anfang der Planung befindet, sollte die neuen Regelungen kennen und die nächsten Schritte sorgfältig vorbereiten.“ Auf welche Dinge es dabei ankommt, hat die Verbraucherzentrale NRW in fünf Tipps zusammengestellt.
Tipp 1 – Förderbestandteile genau prüfen
Die neuen Förderbedingungen gelten seit dem 21. Juli 2026. Deshalb sollten Eigentümer frühzeitig prüfen, welche Regelungen für das eigene Vorhaben gelten. Die Grundförderung bleibt mit 30 % der förderfähigen Kosten bestehen. Gleichzeitig werden die förderfähigen Investitionskosten abgesenkt. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt zunächst von 20 auf 16 %. Anschließend soll er ab dem 1. Februar 2027 sowie danach jeweils zum 1. Februar und 1. August eines Jahres um weitere 4 % reduziert werden. Ab dem 1. August 2028 soll dieser Bonus vollständig entfallen.
Tipp 2 – Neuen Einkommensbonus checken
Die Reform der BEG staffelt den Einkommensbonus neu. Dabei sollten Hausbesitzer prüfen, welche Einkommensklasse auf den eigenen Haushalt zutrifft. Für die Förderung ist das „Haushaltseinkommen“ zu berechnen. Für dieses wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung ermittelt. (Quelle:Bundesregierung)
Bis zu einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von 30.000 Euro beträgt der Bonus künftig 40 % der förderfähigen Gesamtkosten, entsprechende Haushalte mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren erhalten zusätzlich 40 % Bonus.
Zwischen 30.001 und 40.000 Euro bleibt es bei den 30 % Grundförderung, Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind erhalten in diesem Einkommensbereich aber ebenfalls weitere 40 % Bonus. Bei einem Haushaltseinkommen zwischen 40.001 und 50.000 Euro gibt es künftig einen Bonus von 10 %, mit Kind sogar zusätzlich 30 %. Zwischen 50.001 und 60.000 Euro erhalten ausschließlich Haushalte mit Kind noch 10 % Prozent Bonus. Darüber hinaus wird bei mindestens einem minderjährigen Kind das maßgebliche zu versteuernde Einkommen einmalig um 10.000 Euro abgesenkt. Dadurch können mehr Familien von höheren Förderstufen profitieren.
Tipp 3 – Übergangsregelung und Boni beachten
Für bereits vorbereitete Projekte bleibt die Übergangsregelung für Eigentümer besonders wichtig. Sie sollten deshalb den eigenen Projektstand genau prüfen. Wichtig für die Wärmepumpenförderung ist die BzA, die Bestätigung zum Antrag. Es handelt sich dabei um ein digitales Pflichtdokument für die KfW-Förderung. Darin bestätigt ein Experte wie der installierende Handwerksbetrieb oder der Energieberater, dass der Heizungstausch den technischen Vorgaben entspricht. Besteht bereits eine BzA der KfW, behält diese ihre Gültigkeit für sechs Monate ab Erstellung und kann ab dem 21. Juli für einen Antrag zu den neuen Förderbedingungen verwendet werden.
Dagegen verlieren bereits erstellte, nach dem 20. Juli nicht genutzte Technische Projektbeschreibungen (TPB) des BAFA ihre Gültigkeit. TPB sind erforderlich für alles andere rund um die Sanierung – wie die Dämmung von Dach und Wänden, den Tausch von Fenstern oder ein hydraulischer Abgleich einer bestehenden Heizung. Dafür ist das BAFA zuständig. Die Heizungsförderung hat das Amt seit 2024 an die KfW weitergegeben
Gleichzeitig entfallen seit 21. Juli 2026 einzelne Zuschläge. So wird der bisherige Effizienzbonus von 5 % für Wärmepumpen abgeschafft. Künftig soll der Einsatz natürlicher Kältemittel verpflichtend sein. Auch der Emissionsminderungszuschlag (2.500 Euro) für Biomasseheizungen entfällt. Die geänderten Förderbausteine sind deshalb frühzeitig in die Planung miteinzubeziehen.
Tipp 4 – Förderobergrenzen kennen
Neben den einzelnen Förderbausteinen gelten weiterhin maximale Fördersätze. Auch diese Obergrenzen sind bei der Finanzierungsplanung zu berücksichtigen. Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 Euro beziehungsweise bis 40.000 Euro mit mindestens einem Kind können künftig einen maximalen Fördersatz von 80 % erreichen. Das ist mehr als bisher. Für alle übrigen Antragsberechtigten bleibt die Obergrenze bei 70 %. Welche Förderhöhe tatsächlich erreicht wird, hängt von den jeweils anwendbaren Förderbausteinen ab. Man sollte deshalb alle möglichen Boni gemeinsam betrachten.
Tipp 5 – Langfristige Vorteile im Blick behalten
Auch mit der neuen BEG-Förderung bleibt die Wärmepumpe eine zukunftssichere Heizlösung. Die Verbraucherzentrale NRW rät Eigentümern nicht nur auf die Förderhöhe schauen. Wärmepumpen arbeiten effizient und nutzen überwiegend erneuerbare Energie zum Heizen. Dadurch sinkt langfristig die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und man spart Energiekosten. In Kombination mit einer Photovoltaikanlage oder einem günstigen Wärmepumpenstromtarif ergeben sich zusätzliche Vorteile.
Ab dem ersten Quartal 2027 gibt es außerdem ein Wertschöpfungs-Bonus – auch EU-Bonus genannt – von 15 % für Wärmepumpen, die in der Europäischen Union oder assoziierten Märkten gefertigt werden. Gleichzeitig soll die Grundförderung für Wärmepumpen aus Nicht-EU-Fertigung auf 15 %. In der Planungsphase empfiehlt es sich daher, neben der Förderhöhe auch die Herkunft des Systems zu berücksichtigen.
Zusätzlich ist zu beachten, dass jetzt ein Antrag auf Smart Meter beim Messstellenbetreiber zu den Förderbedingungen gehört. Laut Bundesverband Wärmepumpe werden hier aber noch ausführlichere Erläuterungen von der Bundesregierung für die Umsetzung in der Praxis erwartet.
