Wärmepumpenbesitzer bekommen Stromgeld zurück

Wer eine Wärmepumpe mit einem separaten Stromzähler des Netzbetreibers betreibt, kann für das Jahr 2025 rückwirkend eine Entlastung bei zwei Strompreis-Umlagen beantragen. Die Rückerstattung von genutztem Netzstrom muss bis 28. Februar erfolgen. Dazu die Tipps der Verbraucherzentrale NRW und die passenden Antragsformulare vom BWP hier:

Symbolbild mit Wärmepumpe im Vordergrund, dahinter verschwommen ein weißes Sparschwein
Wärmepumpenkunden können sich für 2025 zwei Umlagen auf den Strompreis erstatten lassen, wenn das Gerät einen eigenen Zähler hat. Anträge müssen bis zum 28. Februar 2026 an den Stromanbieter gehen. – © VZ NRW/adpic

Gute Nachricht für einige Wärmepumpenbetreiber zum Jahresanfang. Wenn sie ihre Wärmepumpe über einen eigenen Stromzähler abrechnen, können die Betreiber eine Rückerstattung der KWK-Umlage und der Offshore-Netzumlage für letztes Jahr beantragen. Laut Bundesverband Wärmepumpe BWP lagen im Jahr 2025 die Umlagen bei 0,277 ct/kWh (KWKG) und 0,816 ct/kWh (Offshore). Zusammengerechnet macht das rund einen Cent pro kWh inklusive Mehrwertsteuer ausmacht.

Damit können Wärmepumpenkunden rechnen

„Für ein Einfamilienhaus mit einem durchschnittlichen Verbrauch kann sich so eine Entlastung von etwa 78 Euro ergeben“, sagt Thomas Zwingmann, Energieexperte der Verbraucherzentrale NRW. „Um den Anspruch rechtzeitig geltend zu machen, müssen Verbraucher und Verbraucherinnen einige Tage vor dem 28. Februar formlos die Stromkosten-Erstattung bei ihrem Energieversorger beantragen. Manche Stromversorger bieten auf ihrer Internetseite ein Formular dazu an.“ Der Stromversorger hat dann bis zum 28. Februar den Befreiungsanspruch dem Netzbetreiber mitzuteilen.

Was bedeutet separater Zählpunkt?

Ein separater Zählpunkt liegt dann vor, wenn die Wärmepumpe über einen separaten Stromzähler an das Stromnetz angeschlossen ist. Dieser Zähler installierte der Messstellenbetreiber.

Warum Rückerstattung Stromkosten ?

Die gesetzliche Grundlage dafür ist Paragraph 22 des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG). Die Regelung stand bisher unter dem beihilferechtlichen Vorbehalt der EU. Diese hat der Regelung nun zugestimmt. Wenn man den Antrag beim eigenen Energieversorger gestellt hat, muss dieser den Rückerstattungsanspruch für das vergangene Kalenderjahr beim Netzbetreiber anmelden.

Wie bekomme ich das Geld vom Stromversorger zurück?

Viele Stromanbieter bieten elektronische Formulare oder Musterbriefe für die Beantragung der Erstattung der KWKG- und Offshore-Umlage (nach § 22 EnFG) direkt im Kundenportal oder Service-Bereich ihrer Website an. Alternativ kann ein formloses Schreiben – wie das vom BWP – genutzt werden, das man per E-Mail an den Stromanbieter sendet.

Anträge bis 28. Februar 2026 stellen

Die Anträge müssen bis spätestens 28. Februar 2026 beim Netzbetreiber über den Stromanbieter eingehen, damit die Rückerstattung für 2025 in voller Höhe berücksichtigt wird. Beim BWP können Fachhandwerker (Direktlink PDF) als auch Kunden die Formulare für den Antrag auf Rückerstattung Wärmepumpenstrom downloaden. Hier zu den Formularen.

Mehr Informationen rund um Wärmepumpenstrom unter:

www.verbraucherzentrale.nrw