Wärmerückgewinnung aus Lüftung ins GEG

Die Wärmerückgewinnung aus Lüftung ist eine hocheffiziente regenerative Energie. Daher setzen sich TGA-Professoren führender Hochschulen mit einem offenen Brief für die Anerkennung der Wärmerückgewinnung aus Lüftung im GEG ein.

Offener Brief der TGA-Professoren zur Anerkennung der Lüftung als regenerative Energie im GEG.
Offener Brief der TGA-Professoren führender Hochschulen zur Anerkennung der Lüftung als regenerative Energie im GEG. – © Professoren der Technischen Gebäudeausrüstung

Gebäude müssen ausreichend gelüftet werden. Ansonsten drohen Gesundheitsschäden durch Schimmel und unzureichende Luftqualität. Im Winter geht dabei Wärme an die Umgebung im wahrsten Sinne des Wortes „verloren“. Dadurch müssen die Räume wieder aufgeheizt werden. Lüftungssysteme mit Wärmerückgewinnung nutzen die vorhandene Wärme aus der Abluft. Eine Wärmerückgewinnung (WRG) aus Lüftung ist dadurch besonders energieeffizient. Im zurzeit noch gültigen Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird die „verlorene“ und durch Wärmerückgewinnung zurückgewonnene Energie als unvermeidbare Abwärme anerkannt.

Nach dem aktuellen Entwurf zur Änderung des GEG und dem Entwurf für das Gesetz zur Wärmeplanung gilt eine Wärmerückgewinnung aus Lüftung hingegen weder als regenerative Energie noch als unvermeidbare Abwärme. Dadurch darf die zurückgewonnene Energie nicht auf die vorgesehene Quote von 65 % erneuerbarer Energie angerechnet werden. Eine Ausnahmen besteht nur, wenn sie über eine Abluftwärmepumpe zurückgewonnen wird.

Offener Brief der TGA-Professoren

Die Professoren führender Hochschulen und Institute der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) setzen sich dafür ein, dass die Wärmerückgewinnung aus Lüftungsanlagen auch künftig im GEG anerkannt wird. Diese soll als regenerative Energie oder als Nutzung unvermeidbarer Abwärme anerkannt und anteilig auf die 65 %-Quote angerechnet werden. Die aktuell vorgeschlagene Streichung sei nicht nachvollziehbar.

Um bis 2045 alle Gebäude CO2-neutral betreiben zu können, müssten alle Systeme der technischen Gebäudeausrüstung, die den Gesamtenergiebedarf senken, bei den verordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. Vor diesem Hintergrund seien die Definitionen der „erneuerbaren Energien“ und der „unvermeidbaren Abwärme“ im aktuellen GEG-Entwurf in Bezug auf die Wärmerückgewinnung in Lüftungsanlagen wenig zielführend oder sogar fehlerhaft.

Der Anteil an Heizenergie, der aufgrund der Nutzung der Wärmerückgewinnung nicht aufgebracht werden muss, sei anteilig als Bereitstellung von Wärme zu bewerten. Für dies Bereitstellung dieser Wärme wird nur ein geringer Aufwand an Hilfsenergie für Ventilatoren benötigt. Dadurch ist diese Technik im Vergleich zu einer Wärmepumpe etwa dreimal effizienter. Die Treibhausgasemissionen, die im Fall von Wohngebäuden durch Lüftungswärmeverluste verursacht werden, lassen sich mit diesen Anlagen um 49 bis 69 % reduzieren.

Die TGA-Professoren machen dies mit ihrem offenen Brief deutlich, der kostenfrei heruntergeladen werden kann.

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