Warmwasser: Wärmezähler ab Januar Pflicht

Wohneinheiten mit mehr als zwei Parteien müssen ab 1. Januar 2013 über Wärmezähler bei der zentralen Warmwasserbereitung verfügen.

Dennis Jäger

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Warmwasser: Wärmezähler ab Januar Pflicht

Wohneinheiten mit mehr als zwei Parteien müssen ab 1. Januar 2013 über Wärmezähler bei der zentralen Warmwasserbereitung verfügen. Die Novellierung der Heizkostenverordnung tritt mit Jahresbeginn vollständig in Kraft. Installateure sollten Kunden, die noch nicht umgerüstet haben, auf die Änderung in der Heizkostenverordnung (HKVo) aufmerksam machen sowie ihnen bei der Auswahl eines geeigneten Wärmezählers beratend zur Seite stehen. Zur Erinnerung: Grund für die Einbaupflicht ist die zunehmende Bedeutung der Warmwasserbereitung für den gesamten Energieverbrauch von Gebäuden. Durch einen separaten Zähler können die Energiemenge für die Warmwasserbereitung sowie die entsprechenden Kosten getrennt erfasst und Mietern gegenüber ausgewiesen werden. Auch, wenn es nur noch ein paar Wochen bis zum Inkrafttreten der neuen Heizkostenverordnung sind, gibt es noch eine Vielzahl von Gebäudeeigentümern, die bisher nicht nachgerüstet haben oder sich dieser Pflicht nicht vollends bewusst sind, heißt es von Seiten des Zähleranbieters Allmess. „Die Erfahrung der letzten Monate zeigt, dass viele Immobilienbesitzer gar nicht wissen, was die novellierte HKVo im Einzelnen für sie bedeutet und sie sind dankbar für qualifizierte Ratschläge. Für 2014 erwarten wir noch eine deutlich sechsstellige Stückzahl an Wärmezählern, die nachgerüstet werden. Wie viele Zähler davon über den dreistufigen Vertriebsweg abgewickelt werden, liegt in den Händen des Fachhandwerks. Hier kann der SHK-Profi seine Beratungskompetenz zeigen“, sagt Joachim Möhring (Geschäftsleitung Vertrieb Fachgroßhandel bei Allmess). „Wir empfehlen unseren Fachhandwerkspartnern, beim Zähleraustausch direkt auf Ultraschalltechnologie zu setzen. Insbesondere zwischen Kessel und Speicher kann ein Ultraschallwärmezähler die erhöhten Anforderungen durch eine oftmals zu hoch ausgelegte Speicherladepumpe am besten erfüllen“, spricht Möhring noch eine technische Empfehlung aus.