Zertifizierungsprogramm zum Servicemonteur BTGA erfolgreich gestartet

Sechs Mitarbeiter von Mitgliedsunternehmen des Bundesindustrieverbands Technische Gebäudeausrüstung – BTGA e. V. schlossen jetzt das Modul 1 „Erweiterung der technischen Kenntnisse“ des Zertifizierungsprogramms „Servicemonteur BTGA“ erfolgreich ab.

Die Teilnehmer des Moduls 1 „Erweiterung der technischen Kenntnisse“ bei einer Widerstandsmessung an gemischter Schaltung. – © Michael Henning / ERFURT Bildungszentrum

In Kooperation mit demErfurt Bildungszentrum wird Mitgliedern der BTGA-Organisation seit September die Möglichkeit geboten, Mitarbeiter zum „Servicemonteur BTGA“ schulen und zertifizieren zu lassen.

Das erworbene Zertifikat und das Emblem „Servicemonteur BTGA“ ist ein zusätzliches Qualitätsmerkmal. Es liefert den Kunden den Nachweis, dass die Monteure nach den bestandenen Prüfungen fachlich qualifiziertsind und somit den speziellen Anforderungen des Services im Bereich der TGA gerecht werden. Außerdem wird durch das Zertifizierungszeichen das Vertrauen geschaffen, dass eine unabhängige, neutrale und kompetente Stelle die Qualifikation sorgfältig untersucht und bewertet.

Modularer Kursaufbau

Das Schulungskonzept besteht zunächst aus den Modulen „Erweiterung der technischen Kenntnisse“, „Fachspezifische Kenntnisse der Heizungstechnik“, „Raumlufttechnische Systeme“, „Mess-, Steuer-, Regeltechnik mit Schwerpunkt in der Heizungstechnik“ und „Betriebswirtschaftliche Kenntnisse und Kundenorientierung.“ Ab 2019 soll das Schulungskonzept noch um je ein Modul zur Trinkwasser-Installation und zu erneuerbaren Energien ergänzt werden. Um den Abschluss „Servicemonteur BTGA“ zu erlangen, müssen die Prüfungen in mindestens fünf Modulen bestanden werden. Das Modul 1 und das Modul 5 sind Pflichtmodule.

Das Seminar richtet sich an Personen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung im Bereich der TGA und einer etwa dreijährigen Praxiserfahrung nach Abschluss der Ausbildung. Das Seminar kann ohne Zugangsvoraussetzungen besucht werden. Für die Zulassung zur Prüfung ist der Abschluss einer einschlägigen Fachausbildung nachzuweisen.

www.btga.de