GET informiert über neue Norm für die Grundstücksentwässerung

Die DIN 1986-100 „Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke“ ist nach umfangreichen Beratungen neu erschienen. Die GET Gütegemeinschaft Entwässerungstechnik e.V. informiert über wesentliche Änderungen der Norm.

Die DIN 1986-100, Ausgabe September 2016. – © Angelika Albrecht

Kaum war die DIN 1986-100 da, war sie wieder weg. Warum? Die Norm selbst ist in Ordnung, nur im Anhang A1 hat sich in der Abstimmung mit KOSTRA-DWD-2010 ein Fehler eingeschlichen. Damit ist die Norm zwar inhaltlich in Ordnung, aber eben nicht ganz auf dem neuesten Stand.

Die Korrektur (nur) des Anhangs A1 soll umgehend vorgenommen werden und zwar in einer neuen Komplettausgabe, um Missverständnisse bei der Anwendung zu vermeiden.

Hinweis: Die neue Fassung wird voraussichtlich 12-2016 erscheinen. Bis zu deren Vorliegen können die Werte aus DIN 1986-100:2008-05 (nach KOSTRA-DWD-2000) verwendet werden.

Da die Norm u. a. wegen der neuen Entwicklungen in der Praxis und der klareren Formulierungen für die Ableitung von Niederschlagen dringend erwartet wird, ohnehin schon am Markt ist und ansonsten unverändert bleibt, hier die wesentlichen Änderungen der Neufassung:

  • Planungsanforderungen an Regenwasseranlagen / (5.3.1):

Die Auffangflächen von Kühlaggregaten von Kälteanlagen nach § 19 (4), die einen maximalen Regenwasserabfluss = 1 l/s haben, dürfen zukünftig über Dachabläufe DN 50 und eine Schmutzwasserfallleitung = DN 100 entwässert werden. Diese neue Ausnahmeregelung im Anhang C der Norm gilt, sobald die AwSV (Anlagenverordnung wassergefährdende Stoffe) in Kraft tritt.

  • Balkone und Loggien (5.10):

Um Rückstau und Überflutungen zu vermeiden, durften die Ablaufe von Balkonen und Loggien bisher nicht an Fallleitungen der Dachentwässerung angeschlossen werden. Jetzt ist dies möglich. Vorausgesetzt, die Balkone haben eine Brüstung, die zu mindestens zu 50 % offen ist, damit das Niederschlagswasser im Notfall frei abfließen kann. Die Abläufe von Balkonen oder Loggien im Erdgeschoss sollten dagegen getrennt an die Grundleitung angeschlossen werden. Abläufe von Terrassen sollten wegen Überflutungsgefahr bei Starkregen erst nach einem Entspannungspunkt – wie z. B. einem Hofablauf oder Schacht mit offenem Durchlauf und Lüftungsöffnungen – an die Regenwassergrundleitung angebunden werden.

  • Fremdeinspülung (6.2.1)

Neu ist, dass der Anschluss gegenüberliegender Anschlussleitungen jetzt auch mit bestimmten Doppelabzweigen auf gleicher Rohrsohle erfolgen kann.

  • Lüftung der Entwässerungsanlage (6.5.1)

Lüftungsleitungen der Entwässerungsanlage über Dach sind zukünftig nach oben offen auszuführen. Es dürfen keine Abdeckungen mehr eingesetzt werden.

  • Regenwasserabfluss (14.2.1)

Grundstücke mit einer befestigten Fläche bis 60 ha oder Fließzeiten bis 15 min. bis zu einem Gewässer oder einem öffentlichen Kanal gelten als kleinere Einzugsgebiete.

Die Bemessung der Regenentwässerungsanlagen erfolgt nach der neuen Tabelle 9. Für größere Grundstücke mit längeren Fließzeiten soll die Bemessung nach den DWA Regelwerken A 117 und A 118 erfolgen.

  • Abflussbeiwerte (14.2.3)

Die neue Tabelle 9 unterscheidet für die Bemessung von Dachentwässerungsanlagen und Grundleitungen jetzt zwischen dem Spitzenabflussbeiwert Cs (bisher C) und dem mittleren Abflussbeiwert Cm (für die Volumenbestimmung von Rückhalteräumen).

  • Notentwässerung (14.2.6)

Die neue DIN 1986-100:2016-09 enthält jetzt als Bild 25 zwei Darstellungen, eine für Notabläufe bei geschlossener Attika und die andere für Notüberläufe durch Öffnungen in der Attika. Damit lässt sich die erforderliche Druckhöhe am Ablauf und die Überflutungshöhe bei Notentwässerungen ermitteln.

  • Außerhalb von Gebäuden (14.9.2)

Bei Grundstücken unter 800 qm abflusswirksamer Fläche kann bei Anschluss an ein Gewässer, an die Kanalisation oder – jetzt neu – auch bei Versickerung auf den Überflutungsnachweis verzichtet werden.

  • Regenspenden (Informativer Anhang A.1)

Die KOSTRA-DWD 2000 wird durch die KOSTRA-DWD-2010 ersetzt. Sie enthält dann (in der zukünftigen, korrigierten Ausgabe!) die neuesten Regenreihen und Starkniederschlagshöhen für Deutschland.

  • Mit RAL-GZ auf der sicheren Seite

Alle, die Dach- und Balkonabläufe sowie Notabläufe nach DIN EN 1253-2 mit dem Gütezeichen RAL-GZ 694 einsetzen, können sich entspannt zurücklehnen. Denn diese Produkte erfüllen schon die Anforderungen der modernisierten Norm in vollem Umfang.

GET Gütegemeinschaft Entwässerungstechnik e.V.


Die Gütegemeinschaft Entwässerungstechnik e.V. (GET) ist eine RAL-Gütegemeinschaft. GET engagiert sich für Qualität, Sicherheit, Umweltverträglichkeit und Zuverlässigkeit von Produkten der Entwässerungstechnik. GET-Mitglieder sind führende Hersteller und Experten der Entwässerungstechnik, Fachverbände, Prüfinstitute und weitere, anerkannte Sachverständige. GET vergibt die RAL Gütezeichen RAL-GZ 692 „Kanalguss“, RAL-GZ 693 „Abscheideranlagen“ und RAL-GZ 694 „Gebäudeentwässerung“.

Mehr Informationen zu GET und zu RAL-GZ 694 finden Sie unter www.get-guete.de.