Neue Prüfungsverordnung für Kälteanlagenbauer

Im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 30, ausgegeben in Bonn am 22. Juli 2015, wurde mit Datum vom 16.07.2015 die neue „Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Kälteanlagenbauer-Handwerk (Kälteanlagenbauermeisterverordnung – KälteanlMstrV)“ veröffentlicht. Diese Verordnung tritt am 1. Oktober in Kraft.

Bundesinnugsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks (BIV). – © BIV

Die alte Meisterprüfungsverordnung war noch aus den 70er-Jahren, also aus den Anfängen des Kälteanlagenbauerhandwerks nach der Erarbeitung des Berufsbildes. 2008 wurde die Gesellenprüfungsverordnung erneuert, sodass nun die Überarbeitung der Meisterprüfungsverordnung eine logische Konsequenz war. Zudem mussten die Inhalte an die neuen Anforderungen hinsichtlich natürlicher Kältemittel, Entsorgung, Energieeffizienz, digitale Regelungstechnik usw. angepasst werden.

Nach vielen Abstimmungsgesprächen und Diskussionen mit den Tarifpartnern und angrenzenden Gewerken ist dies nunmehr gelungen und mit dem Erlass des Bundeswirtschaftsministerium zu einem erfolgreichen Abschluss gekommen. Maßgeblich daran beteiligt war insbesondere der Fachgruppe „Schulen und Kompetenzzentren“ im Bundesinnugsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks (BIV).

Den Text der Verordnung finden Sie über den Bürgerzugang des Bundesgesetzblattes oder direkt über diesen Link.

www.biv-kaelte.de