Asbest-Altlasten nicht auf Handwerk abwälzen

Der ZVEH kritisiert, dass im neuen Referentenentwurf der GefStoffV vom Juni die Erkundungspflicht für Auftraggeber von Sanierungsvorhaben gestrichen wurde. Damit würde die Verantwortung für Asbest-Altlasten im Gebäude von dessen Eigentümer auf die Handwerksbetriebe abgewälzt.

Vier Handwerker in weißen Schutzanzügen und mit Atemschutzmasken auf einem alten Dach entfernen Asbest-Platten.
ZVEH-Kritik zum aktuellen Referentenentwurf der GefStoffV: Die Verantwortung für Asbest-Altlasten darf Regierung nicht auf das Handwerk abwälzen. – © Adobe Stock/Robert de Jong

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat in Abstimmung mit weiteren Ministerien Ende Juni 2024 eine Überarbeitung des 4. Referententwurfes der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) vorgelegt. Darin ist die zentrale Erkundungspflicht für Auftraggeber von Sanierungsvorhaben gestrichen. Diese stellte bisher sicher, dass Bauherren vor Baubeginn erkunden, ob und welche Gefahrstoffe – wie Asbest-Altlasten – zu erwarten sind.

„Schwarzer Peter jetzt bei den einzelnen Gewerken“

Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) übt Kritik. Die aktuelle Entscheidung, die Belastung durch Gefahrstoffe bei Sanierungen nicht mehr zentral – durch den Bauherren – prüfen zu lassen, lege den Schwarze Peter nun bei den einzelnen Gewerken. Diese sollen dem Bauherren dafür nun den entsprechenden Auftrag „abringen“.

Dies ist aus Sicht der e-handwerklichen Organisation schon deshalb unfair gegenüber den ausführenden Baugewerken. Die Asbestbelastung stamme aus dem Bauwerk und liege damit in der Sphäre des Eigentümers/Auftraggebers.So drohe auch die für die Energiewende so wichtige Sanierungswelle gebremst zu werden.

Gesundheitsschutz den Interessen der Eigentümer-Lobby geopfert

Mit dem neuen Entwurf der GefStoffV, so kritisiert die e-handwerkliche Organisation, verursache die Bundesregierung nicht nur Chaos und Verunsicherung. Sie opfere auch den Gesundheitsschutz den Interessen der Eigentümer-Lobby. So birgt die neue Regelung nach Ansicht des ZVEH die Gefahr, dass schwarze Schafe auf eine umfassende Asbest- und Gefahrstoff-Absicherung verzichten, um ihre Leistung billiger anbieten zu können. Das hätte fatale Auswirkungen auf den Gesundheitsschutz auf den Baustellen.

Asbest-Altlasten nicht aufs Handwerk abwälzen

Der ZVEH sowie andere Verbände aus dem Bauhandwerk hatten im nationalen Asbestdialog eine Veranlasser-Pflicht als Maßnahme zum Schutz der Mitarbeiter und im Sinne einer effizienten Bauabwicklung gefordert. Sie hatten begrüßt, dass diese in Vorentwürfen der GefStoffV enthalten war. Neben der Tatsache, dass der Prüfaufwand und die Kosten auf die ohnehin am Limit agierenden Handwerksbetriebe verlagert werden, kritisiert der ZVEH, dass „die Politik die Verantwortung vom Veranlasser einer Baumaßnahme auf den Auftragnehmer abwälzt.“

Neben dem ZVEH lehnen auch andere Verbände wie der Zentralverband Deutsches Baugewerbe den vorgelegten Referentenentwurf ab.

Aktueller Beitrag Deutsche Handwerks Zeitung zum Thema Asbest-Altlasten.

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