Heizungsförderung für dritte Antragstellergruppe

Die Antragstellung für die neue Heizungsförderung ist am 27. August wie geplant gestartet. Sie ist damit für die dritte und letzte noch offene Antragstellergruppe möglich.

Die Antragstellung für die neue Heizungsförderung erfolgt über das Kundenportal „Meine KfW“.
Die Antragstellung für die neue Heizungsförderung erfolgt über das Kundenportal „Meine KfW“. – © Screenshot meine.kfw.de (Stand 27.08.2024)

Als dritte Gruppe können nun auch Unternehmen, Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser sowie Wohneigentümergemeinschaften (WEG) bei Maßnahmen am Sondereigentum die Heizungsförderung bei der KfW beantragen. Beim Einbau einer klimafreundlichen Heizungsanlage oder beim Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz sind Investitionszuschüsse von der KfW erhältlich. Dies gilt sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude.

Grundförderung und Effizienz-Bonus

Die dritte Antragstellergruppe kann die Grundförderung von 30 % der förderfähigen Investitionskosten nutzen. Dazu kommen 5 % Effizienz-Bonus für besonders effiziente Wärmepumpen. Damit sind insgesamt bis zu 35 % Förderung oder ein Emissionsminderungszuschlag von pauschal 2.500 Euro für besonders effiziente Biomasse-Heizungen möglich.

Förderungen für die ersten beiden Gruppen

Bereits seit dem 27. Februar sind für selbstnutzende Eigentümer zusätzlich ein Klimageschwindigkeits- und ein Einkommens-Bonus und damit insgesamt bis zu 70 % Zuschuss erhältlich.

Für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sowie WEG für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum ist die Antragsstellung seit 28. Mai möglich. Zudem steht auch ein neuer Ergänzungskredit zur Finanzierung zur Verfügung, ggf. auch mit Zinsvergünstigung aus Bundesmitteln.

Die Mittel für die Heizungsförderung stellt der Bund aus dem Klima- und Transformationsfond zur Verfügung.

Antragstellung über die KfW

Die Antragstellung für die neue Heizungsförderung über das Kundenportal „Meine KfW“ (meine.KfW.de) stößt dabei auf große Akzeptanz und Zufriedenheit bei den  Nutzern, wie die KfW in eigenen Umfragen ermittelt hat.
So erfolgt unter anderem bei vollständigen Unterlagen und förderfähigen Projekten die Zusage digital und automatisiert innerhalb weniger Minuten. Seit Förderstart am 27. Februar 2024 wurden per 23. August 2024 ca. 93.000 Zuschusszusagen über rund 1,3 Mrd. EUR erteilt.

Darüber hinaus gibt es zinsgünstige Ergänzungskredite sowohl für die Investitionen in Wohngebäude als auch in Nichtwohngebäude. Diese Kredite können von Kunden bei Banken und Sparkassen beantragt werden. Ziel der Zuschuss- und Kreditförderungen ist es, den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen zu beschleunigen und dadurch die Treibhausgasemissionen bei der Wärmeversorgung im Gebäudesektor zu reduzieren.

Für Kommunen gilt bei der Antragstellung eine gesonderte Regelung, sie können ihre Vorhaben ab 1. September 2024 im Rahmen einer Übergangsregelung bei der KfW anmelden. Diese gilt bis voraussichtlich November 2024. Nähere Informationen zur Vorhabenanmeldung für Kommunen gibt es unter: www.kfw.de/422.

Weitergehende Informationen zur Heizungs- und energetischen Sanierungsförderung sind auf www.energiewechsel.de/beg sowie – zur Antragstellung für die neue Heizungsförderung – auf www.kfw.de zu finden.

www.bmwk.de