Aktuell sorgt das Solarspitzengesetz vom Februar 2025 für Verunsicherung bei Kunden. Das hat die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) e. V. beobachtet. Schlagworte wie „negative Strompreise“ und „Drosselung der Leistung“ werfen Fragen auf. Doch der DGS gibt Entwarnung.


Der Solarverein, informiert über die wichtigen Fakten des neuen Solarspitzengesetzes. PV-Anlagen-Besitzer müssten sich keine Sorge um die Wirtschaftlichkeit ihrer Anlage machen. „Photovoltaik lohnt sich auch weiterhin finanziell“, betont DGS-Geschäftsführer Jörg Sutter. Sein Tipp: „Wer schlau ist, nutzt die Photovoltaikanlage mit einem Batteriespeicher und speichert den selbst erzeugten Solarstrom in der Mittagszeit zwischen oder nutzt ihn für große elektrische Verbraucher wie das Elektroauto. Dann kann das neue Gesetz sogar noch von Vorteil sein.“
Gesetz soll Stromspitzen reduzieren
Am 25. Februar 2025 trat das “Solarspitzengesetz“ in Kraft. Damit haben sich einige Randbedingungen für die Vergütung von neuen PV-Anlagen geändert. Eine Änderung ist zum Beispiel, dass es keine Vergütung des eingespeisten PV-Stroms bei negativen Strompreisen gibt. Der DGS erklärt:
An sonnigen Tagen sorgen PV-Anlagen für ein hohes Angebot im Stromnetz. Gemeinsam mit anderen Stromerzeugern wird die Nachfrage nach Strom dann teilweise übertroffen. So entstehen die sogenannten Stromspitzen, die aufgrund der hohen Solarstrahlung vor allem in der Mittagszeit auftreten. Wenn die Stromerzeugung den Verbrauch überschreitet, werden an der Strombörse negative Strompreise notiert. Dann müssen Stromproduzenten dafür bezahlen, dass ihr Strom abgenommen wird, anstatt dass die Produktion bezahlt wird.
Die alte Bundesregierung wollte deshalb die Stromspitzen minimieren. Die Politiker legten im Solarspitzengesetz fest, dass Solarstrom in den Zeiten negativer Strompreise, nicht vergütet wird. Das soll ein Anreiz für PV-Anlagen-Betreiber sein, Solarstrom in dieser Zeit selbst im Haus zu nutzen und nicht einzuspeisen.
Solarspitzengesetz: Vorteil durch Batteriespeicher
Die viertelstündlich erfassten Zeiten ohne Vergütung werden an den regulären Zeitraum von 20 Jahren für die gesetzlich garantierte Einspeisevergütung hinten angehängt. „Die neue Regelung ist deshalb nicht zwangsläufig ein Nachteil“, sagt Jörg Sutter vom DGS.
„Wer in Zeiten negativer Strompreise selbst erzeugten Solarstrom im Akku zwischenspeichert oder ihn für große elektrische Verbraucher nutzt, hat in der Zeit praktisch keinen Verlust und kann trotzdem noch von der nach 20 Jahren angehängten Zeit profitieren. Dies bezieht sich auf Standardanlagen mit Eigenverbrauch. „Bei Volleinspeiseanlagen mit Südausrichtung sieht es anders aus“, schränkt Sutter ein.
Wichtige Ausnahmen beim Solarspitzengesetz
Von der Regelung ausgenommen sind bestehende PV-Anlagen, neue Anlagen mit weniger als 2 kW Leistung (Steckersolar) sowie Neuanlagen unter 100 kW ohne Smart Meter-Anschluss. Nur mit einem Smart Meter kann das Solarspitzengesetz praktisch umgesetzt werden. Der DGS weist darauf hin, dass neuerdings zur Regelung auch eine Steuerbox gehört. Wer einen Batteriespeicher oder eine Wallbox für das Elektroauto einbaut, ist ohnehin verpflichtet, eine solche Steuerbox installieren zu lassen. Diese wird dann einfach für die Photovoltaikanlage mitgenutzt.
Der Smart Meter-Rollout in Deutschland kommt momentan nur langsam voran. Zum Einbau von Smart Meter und Steuerbox sagt Experte Sutter: „Das kann, je nach zuständigem Messstellenbetreiber, nach wenigen Wochen oder auch erst in Jahren sein“.
Begrenzung der Einspeiseleistung auf 60 Prozent
Bis zur flächendeckenden Einführung intelligenter Messsysteme greift bei neuen PV-Anlagen bis 100 kW eine Übergangsregelung: Ohne Smart Meter darf die Einspeisung ins Netz 60 % der installierten PV-Leistung nicht überschreiten. Die Erzeugungsleistung selbst ist nicht begrenzt – überschüssiger Strom kann lokal verbraucht, gespeichert oder etwa für E-Autos genutzt werden.
„In der Praxis erreichen neue Anlagen mit Batteriespeicher und Eigenverbrauch diese Grenze selten“, erklärt Sutter. Der Ertragsverlust sei daher gering. Ab 2028 werden Smart Meter auch bei Bestandsanlagen Pflicht. Deshalb arbeiten Hersteller von Stromspeicher- und Energiemanagementsystemen schon an neuen Programmierungen, welche die Auswirkungen des Solarspitzengesetzes weiter abfedern können.