Steuerbare Wärmepumpen: Drosseln bei Engpässen im Stromnetz

In Haushalten gibt es immer mehr Wärmepumpen und Elektroautos. Das könnte die Belastung der Stromnetze vor Ort an manchen Tagen zu sehr belasten. Aus diesem Grund dürfen Netzbetreiber seit Januar 2024 den Strombezug bei neuen, steuerbaren Wärmepumpen und Ladesäulen in Ausnahmen zeitweise drosseln.

Zwei Senioren bekommen von Fachmann Beratung vor Wärmepumpe am Haus
Wärmepumpen können künftig vom Netzbetreiber gedrosselt werden, wenn das Stromnetz im Wohngebiet am Anschlag ist. – © Zukunft Altbau

Mit den Eingriffen sollen Engpässe im Verteilnetz minimiert werden. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Eine vollständige Abschaltung der Geräte ist nicht erlaubt, aber eine temporäre Reduzierung der elektrischen Anschlussleistung auf bis zu 4,2 kW.

Die Grundversorgung von Wärmepumpen und Ladesäulen bleibt so sichergestellt. Im Gegenzug für die mögliche Leistungsreduzierung erhalten die Betreiber von Wärmepumpen und Ladesäulen eine Entschädigung vom Netzbetreiber. Auch dürfen die Netzbetreiber den Anschluss der Anlagen dann nicht mehr verweigern.

Stromnetz noch ungenügend ausgebaut

Ein Grund für das Engpassmanagement: Die Niederspannungsnetze in Deutschland sind derzeit nicht für Millionen zusätzliche Wärmepumpen und E-Autos gerüstet. Bei Wärmepumpen soll der Bestand nach dem Willen der Bundesregierung von derzeit rund 1,9 Mio. auf 6 Mio. im Jahr 2030 wachsen. Auch die Zahl der E-Autos soll steigen: Von aktuell rund 2,4 Mio. auf 15 Mio. Ende des Jahrzehnts. Damit Autos wie Wärmepumpen problemlos geladen werden können, müssen die Verteilnetzbetreiber in den nächsten Jahren die Stromnetze auf den letzten Kilometern zu den Wohnhäusern massiv ausbauen.

Drosseln: Gesetzliche Grundlage ist EnWG

Da dies noch nicht so weit ist, sind zeitlich befristete Eingriffe in Ausnahmefällen seit Jahresbeginn erlaubt. Festgelegt ist dies im § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Details dazu legte die Bundesnetzagentur Ende November 2023 vor. Mit der Maßnahme sollen Stromausfälle aufgrund von Überlastungen örtlicher Leitungen vermieden werden.

Betroffen von der Neuregelung sind nur neue steuerbare Wärmepumpen und Ladestationen. Die Neuregelung gilt nicht für andere elektrische Geräte im Haus wie Kühlschrank, Fernseher oder Waschmaschine. Auch bestehende Wärmepumpen, ob steuerbar oder nicht, fallen nicht unter die möglichen Eingriffe. Wer möchte, kann aber freiwillig mitmachen.

Bewohner werden praktisch nichts merken

Insbesondere bei Wärmepumpen werden sich die Eingriffe nicht bemerkbar machen. Den Grund nennt Frank Hettler von Zukunft Altbau: „Die maximale elektrische Anschlussleistung einer Wärmepumpe in einem Einfamilienhaus mit 150 m² liegt je nach energetischem Standard bei bis zu 10 kW. Reduziert sich die Leistung für 2 Stunden auf 4,2 kW, ändert sich dadurch an den allermeisten Tagen im Jahr nichts an der Raumtemperatur im Haus. Und auch an besonders kalten Tagen, an denen die maximale Leistung nötigt ist, ist der mögliche Drosselungszeitraum viel zu kurz, um ein Haus auskühlen zu lassen. Verbraucher werden von einem Eingriff kaum etwas mitbekommen.“

Weniger Netzentgelt bei Drosseln

Die Vorteile für die Hauseigentümer für diese möglichen Verbrauchseinschränkung: Sie müssen weniger Netzentgelt zahlen. Zudem dürfen Netzbetreiber den Anschluss einer neuen Wärmepumpe oder Wallbox nicht mehr aufgrund von drohenden Netzengpässen verweigern. Mit der gesetzlichen Regelung könnten daher, obwohl die Verteilnetze derzeit noch nicht vollständig ausgebaut sind, mehr Hausbesitzer künftig einen Anschluss genehmigt bekommen.

Fragen beantwortet das Team von Zukunft Altbau kostenfrei am Beratungstelefon unter 08000 12 33 33 (Montag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr) oder per E-Mail an beratungstelefon@zukunftaltbau.de.

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