BTGA-Praxisleitfaden: Gebäudeautomation im GEG 2025

Der BTGA – Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e. V. hat seinen neuen Praxisleitfaden „Gebäudeautomation und Energiewende“ veröffentlicht
Der BTGA – Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e. V. hat seinen neuen Praxisleitfaden „Gebäudeautomation und Energiewende“ veröffentlicht. – © BTGA e. V.

Der BTGA hat seinen neuen Praxisleitfaden „Gebäudeautomation und Energiewende“ veröffentlicht. Er zeigt, wie Gebäudeautomation effizient eingebunden wird – von der Planung bis zum Betrieb bietet er Orientierung zu Schnittstellen, gesetzlichen Vorgaben und Technologien und beantwortet praxisnah zentrale Fragen zum GEG § 71a.

Der Leitfaden ist an Planer, ausführende Unternehmen und Betreiber Technischer Gebäudeausrüstung gerichtet. Er bietet Orientierung zu relevanten Schnittstellen, informiert über aktuelle gesetzliche Vorgaben und gibt konkrete Empfehlungen – unter anderem zur effektiven Erfassung von Bestandsdaten sowie zur Auswahl geeigneter Technologien und Betriebsweisen auf Basis von 13 Praxistipps.

Ein besonderer Fokus liegt auf § 71a des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), der seit dem 1. Januar 2025 gilt: Die verpflichtende Ausstattung von TGA-Anlagen mit qualifizierten Gebäudeautomationssystemen wirft zahlreiche Fragen auf, beispielsweise zu konkreten Anforderungen, zur Wirtschaftlichkeit und Zukunftssicherheit des Betriebs oder zur Bedeutung von Datenbereitstellung, IT-Sicherheit und Cloud-Lösungen – insbesondere bei mehreren Nutzern. Auf diese und weitere Fragen liefert der BTGA-Praxisleitfaden „Gebäudeautomation und Energiewende“ konkrete und praxisnahe Antworten.

Der BTGA-Praxisleitfaden „Gebäudeautomation und Energiewende“ ist als PDF-Dokument für 15 Euro (inklusive Mehrwertsteuer) unter folgendem Link erhältlich und kann unter info@btga.de bestellt werden.

www.btga.de