Solarwirtschaft begrüßt Vereinfachungen für Stromspeicher

Mit einer Änderung des Baurechts schafft der Bundestag die Grundlage dafür, dass Speicher zur Strom-, Wärme- und Wasserstoffspeicherung künftig schneller realisiert werden können. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) begrüßt die entsprechende Beschlussvorlage, die der Wirtschaftsausschuss im Bundestag am 12. November 2025 verabschiedet hat.

PV-Anlage vor Bundeskanzleramt
Der Bau von Stromspeichern in Deutschland wird einfacher und schneller. Mit einer Novelle des Baurechts und des Energiewirtschaftsrechts hat der Wirtschaftsausschuss des Bundestages den Weg dafür frei gemacht. – © BSW Solar

Die Solar- und Speicherbranche zeigt sich zudem erfreut über die konsequente Netzentgeltbefreiung von Speichern. Dadurch können netzdienliche Batteriespeicher künftig wirtschaftlicher betrieben werden – ein wichtiger Schritt für Handwerksbetriebe, Planer und Installateure, die solche Systeme errichten und betreuen.

Baurechtliche Erleichterung für Speicherprojekte

Die Gesetzesänderung, die voraussichtlich noch in diesem Jahr in Kraft tritt, nimmt Speicher in die Liste der im Außenbereich zulässigen Maßnahmen nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) auf. Damit werden Batterie- und Wärmespeicher künftig grundsätzlich genehmigungsfähig.

Porträtfoto Carsten Koernig BSW

Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW

„Das wird die baurechtliche Genehmigung und damit die Realisierung von Batterie- und Wärmespeichern erheblich vereinfachen und rechtssicherer machen. Eine wichtige Hürde für den schnellen Ausbau der Speicher für eine effiziente und kostengünstige Energiewende wird damit abgebaut.“

Gleiche Regeln für Multi-Use-Stromspeicher

Parallel wird mit der Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (§ 118 Abs. 6 EnWG) eine bislang bestehende Benachteiligung beendet. Bisher konnten nur Speicher von Netzentgelten befreit werden, die den bezogenen Strom vollständig wieder ins Netz einspeisen. Nun gilt die Befreiung auch für Multi-Use-Speicher, die sowohl netz- als auch eigenverbrauchsorientiert genutzt werden – etwa in Kombination mit PV-Anlagen oder Kundenanlagen.

Multi-Use-Speicher sind für die Energiewende wichtig, weil sie die Netzanschlusskapazität effizient nutzen und Einspeise- wie Bezugsspitzen reduzieren können. Sie stabilisieren die Stromversorgung und können die Strompreise für Verbraucher senken.

Ausbauziel: 100 GWh Speicherkapazität bis 2030

Aktuell werden rund 85 % der installierten Batteriespeicherkapazität in Deutschland – insgesamt etwa 25 GWh – für die Eigenversorgung in Haushalten, Gewerbe- und Industriebetrieben genutzt. Damit sich diese Kapazitäten künftig auch flexibel für das Stromsystem nutzen lassen, ist die massenhafte Umsetzung der neuen Multi-Use-Regelungen entscheidend.

Der BSW-Solar fordert deshalb, ein gesetzliches Ausbauziel von 100 GWh bis 2030 festzulegen. Dazu, so Körnig, müsse insbesondere der Netzanschluss großer Batteriespeicher weiter vereinfacht werden.

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