Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik bietet Auffrischungsschulungen an

Durch die novellierte europäische F-Gase-Verordnung von 2024 ergeben sich neue Anforderungen an die Zertifizierung von Personen und Unternehmen, die Arbeiten an Kältemittelkreisläufen ausführen. Dazu gehören verpflichtende Auffrischungsschulungen.

Präsenzschulungen oder Online-Auffrischungskurse: Die Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik ist auf die neuen Anforderungen und Inhalte für Sachkundebescheinigungen vorbereitet.
Präsenzschulungen oder Online-Auffrischungskurse: Die Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik ist auf die neuen Anforderungen und Inhalte für Sachkundebescheinigungen vorbereitet. – © Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik

Auch wenn vieles bereits durch EU-Vorgaben in der europäischen F-Gase-Verordnung geregelt ist, können manche Aspekte national individuell angepasst werden. In Deutschland geschieht dies in der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV). Deren Neufassung wurde am 30. Januar 2026 im Bundesrat beschlossen.

Da zunächst noch das Chemikaliengesetz als rechtliche Grundlage verabschiedet werden muss, wird die ChemKlimaschutzV voraussichtlich erst im April 2026 in Kraft treten. Über die Inhalte besteht aber bereits jetzt Klarheit. Daher können alle in der Branche verbindlich planen und sich auf die geänderten Vorgaben vorbereiten.

Verpflichtende Auffrischungsschulungen

Zu den wichtigsten Änderungen, die umgesetzt werden müssen, zählt die Verpflichtung zur Teilnahme an Auffrischungsschulungen. Dies gilt für diejenigen, die bereits eine Sachkundebescheinigung nach alter F-Gase-Verordnung besitzen.

Als kostenlosen Service für alle Fachbetriebe hat die BFS unter www.bfs-kaelte-klima.de/module/zertifizierungen alle Infos rund um das Thema Zertifizierung zusammengetragen.
Als kostenlosen Service für alle Fachbetriebe hat die BFS unter www.bfs-kaelte-klima.de/module/zertifizierungen alle Infos rund um das Thema Zertifizierung zusammengetragen. – © Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik

Bis spätestens März 2029 muss eine Auffrischungsschulung besucht werden, in der dann auch Kenntnisse im Umgang mit natürlichen Kältemitteln vermittelt werden. Auf Initiative der Verbände der Kältebranche konnte u.a. erreicht werden, dass es die ChemKlimaschutzV jetzt erlaubt, diese Schulungen als Online-Seminare ohne praktische Prüfung durchzuführen. Voraussetzung ist, dass die Kenntnisse im Umgang mit natürlichen Kältemitteln in einer Selbsterklärung des Unternehmers bestätigt werden.

Seminarangebot an neue Vorgaben angepasst

Die Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik (BFS) in Maintal ist schon jetzt bestens gerüstet. Dazu hat sie ihr Seminarangebot und die Seminarinhalte an die neuen Vorgaben angepasst. Da es rund um das Thema Zertifizierung vieles zu beachten gibt und die Fachbetriebe noch viele Fragen haben, hat die BFS auf ihrer Webseite (www.bfs-kaelte-klima.de/module/zertifizierungen) alle wichtigen Informationen rund um das Thema Zertifizierung sowie die verschiedenen Wege und Voraussetzungen zur Erlangung der Sachkundebescheinigungen zusammengetragen. Auch Termine für die neuen Online-Auffrischungskurse werden dort in Kürze zu buchen sein.

www.bfs-kaelte-klima.de