„Technologieoffenheit beim Heizen ist Ablenkungsmanöver“

Diskussion Eckpunktepapier zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG): Die Si-Redaktion hat zu den geplanten Änderungen mit Jan Karwatzki gesprochen. Er ist Architekt, Energieberater und Bereichsleiter im Öko-Zentrum NRW, einem Architektur- und Ingenieurbüro für energieeffizientes und nachhaltiges Bauen und Sanieren.

Jan Karwatzki
Jan Karwatzki ist Architekt und leitet den Bereich Energieeffizienz beim Öko-Zentrum NRW. Er beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit gesetzlichen Anforderungen in diesem Bereich. – © Öko-Zentrum NRW
Grafik Heizkörper davor Schrift GMG 2026
Auf der Homepage des Öko-Zentrums NRW erscheinen ein Update zum Gebäudeenergiegesetz unter oekozentrum.nrw/aktuelles – © Öko-Zentrum NRW

Si: Das Eckpunktepapier zum Gebäudemodernisierungsgesetz sorgt für heftige Diskussionen, obwohl die SHK-Branche, Handwerker, Energieberater und Planer sich Planungssicherheit gewünscht haben. Wie sehen Sie als Energieeffizienz-Experte die aktuelle Lage?

Jan Karwatzki: Die Diskussion zeigt, wie groß der Wunsch nach verlässlichen Rahmenbedingungen in der Branche ist. In den letzten zwei Jahren haben sich viele Akteure auf das bestehende Gebäudeenergiegesetz eingestellt und z. B. ihre Angebote angepasst oder Mitarbeitende schulen lassen. Wenn nun wieder zentrale Elemente zur Disposition stehen, entsteht zwangsläufig neue Unsicherheit. Anpassungen an Gesetzen sind in einem Transformationsprozess normal. Problematisch wird es, wenn sich die Richtung ständig ändert. Für Eigentümer, Planende und Handwerksbetriebe ist entscheidend, dass der Gesetzgeber einen nachvollziehbaren und langfristig stabilen
Pfad vorgibt. Ohne diese Verlässlichkeit werden Investitionen
immer wieder aufgeschoben.

Si: Bevor wir ins Detail der geplanten Gesetzesnovelle einsteigen:
Wo begegnet Ihnen das Gebäudeenergierecht bei Ihrer täglichen
Arbeit?

Karwatzki: Eigentlich in fast jedem Projekt. Das Gebäudeenergiegesetz bildet den rechtlichen Rahmen für energetische Bewertungen, Sanierungskonzepte und auch für Förderprogramme.Für Energieberatende ist das kein abstraktes Gesetz, sondern ein Werkzeug im Arbeitsalltag. Gerade bei Bestandsgebäuden geht es häufig darum, technische Möglichkeiten,
rechtliche Anforderungen und die Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen
zusammenzubringen. Das GEG liefert dabei die Spielregeln für Energieausweisen, öffentlich-rechtlichen Nachweise sowie für Fördermittelnachweise.

Si: Was ändert sich mit dem neuen GMG? Das Eckpunktepapier
sieht die Streichung der Paragraphen 71 bis 71p und Paragraph 72
GEG vor. Was heißt das allgemein „übersetzt“ für Beratung, Planung
und Nachweise im SHK-Alltag?

Karwatzki: Der Paragraph 71 regelt die 65-Prozent-EE-Vorgabe
für neu eingebaute Heizungsanlagen. Im Paragraph 72 ist das
seit 2002 bestehende Betriebsverbot für alte Heizkessel sowie
das grundsätzliche Verbot zu Nutzung fossiler Brennstoffe ab
2045 geregelt.

Mit der Streichung der 65-Prozent-EEPflicht entfällt das zentrale Instrument des GEG für den Klimaschutz im Gebäudebereich.

Wenn wir spätestens 2045 klimaneutral sein wollen und neu
eingebaute Heizungsanlagen typischerweise 20 Jahre lang betrieben
werden, dann ergibt sich daraus direkt, dass man ab sofort keine fossilen Heizsystem mehr verbauten sollte, um Fehlinvestitionen zu vermeiden.
Die Streichung der 65-Prozent-EE-Vorgabe wirkt auch nur auf den ersten Blick wie eine Vereinfachung, denn ohne klare Leitplanken
steigt die Gefahr, dass Entscheidungen stärker von kurzfristigen Kostenüberlegungen geprägt werden und insbesondere Eigentümer, aber auch Mieter durch steigende Kosten fossiler Brennstoffe in eine Kostenfalle laufen.

Für den Alltag im SHK-Bereich bedeutet das: mehr Freiheiten, aber auch mehr Beratungsbedarf.

Denn je weniger das Gesetz konkret vorgibt, desto wichtiger wird eine fachlich fundierte Einschätzung im Einzelfall.

Si: Diesen Wegfall der 65-Prozent-Regel verkauft die Politik als Freiheit für den Heizungskunden und Technologieoffenheit. Wie technologieoffen ist das bestehende GEG und was wäre vernünftiger nachzubessern?

Karwatzki: Aus meiner Sicht ist der Ruf nach Technologieoffenheit beim Heizen vor allem Ablenkungsmanöver und politische Verzögerungstaktik.

Tatsächlich ist das bestehende GEG bereits maximal technologieoffen.

Es definiert Anforderungen an den Anteil erneuerbarer Energien und lässt dabei verschiedene technische Wege zu, auch solche die fürs Heizen im Gebäude wenig sinnvoll sind, wie beispielsweise Wasserstoff. Diese technologieoffene Gestaltung suggeriert allerdings zugleich, dass alle zugelassenen Optionen energetisch gleichermaßen sinnvoll sind und überfordert damit viele Eigentümer. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir in der Wärmewende besser und schneller vorankommen können, wenn Politik, Handwerk und Energieberatende ganz klar darstellen, wo die Reise beim Heizen hingehen wird, nämlich ganz überwiegend zur Wärmepumpe. Natürlich wird es in Ballungsgebieten vermehrt Fernwärme geben und in einigen Fällen haben auch Biomasse oder Hybridheizungen noch ihre Berechtigung, aber gerade das Heizen mit Wasserstoff oder grünen Gasen ist eine sehr teure Nischenlösung und sollte nicht als sinnvoll Option dargestellt werden.

Si: Wie bewerten Sie Hybridanlagen zum Beispiel Wärmepumpe und Gas-Spitzenlastkessel unter dem neuen Rahmen: gute Brücke oder langfristiges Kostenrisiko? Sind Biomasseheizungen eine gleichberechtigte Alternative zu Wärmepumpen?

Karwatzki: Hybridanlagen können in bestimmten Gebäuden sinnvoll sein, etwa bei Baudenkmalen oder wenn eine Wärmepumpe allein die Heizlast nicht vollständig abdecken kann. Allerdings können moderne Wärmepumpen mit Propan als Kältemittel auch hohe Temperaturen sehr effizient bereitstellen, so dass inzwischen rund 70 Prozent der Gebäude in Deutschland ohne große Sanierungen oder Umbauten monovalent durch Wärmepumpen beheizbar wären. Zudem sollte man nicht übersehen, dass jede fossile Komponente auch ein wirtschaftliches Risiko darstellt. Mit steigenden CO2-Preisen kann sich eine solche Entscheidung später als teuer herausstellen. Bei Biomasse gilt etwas Ähnliches: Die Technik funktioniert, aber die Verbrennung verursacht nicht nur CO2, sondern auch Schadstoffemissionen. Wirklich nachhaltig ist die Nutzung von Biomasse zum Heizen nur, wenn das verbrannte Holz in gleicher Menge und gleichem Tempo nachwächst und Emissionen bindet. Deshalb sollte Biomasse nur dort eingesetzt werden, wo andere Lösungen schwer umzusetzen sind.

Si: Die 65-Prozent-Regel ist an EU-Recht angelehnt. Der deutsche Gesetzgeber muss die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie, EPBD 2024, bis zum 29. Mai 2026 umsetzen. Ist jetzt mit Strafzahlungen an die EU zu rechnen?

Karwatzki: Die europäische Gebäuderichtlinie gibt klare Ziele für die Reduktion des Energieverbrauchs im Wohngebäudebestand vor. Bei Nichtwohngebäuden sind sogar Sanierungspflichten für die energetisch schlechtesten Gebäude vorgesehen. Deutschland muss diese Vorgaben umsetzen, hat dabei aber durchaus Spielraum. Trotzdem dürfte es schwer werden darzustellen, wie man die Reduktionsziele erreichen will, wenn man zugleich das wichtigste dafür bestehende Instrument wieder abschafft. Wenn die nationalen Regelungen in Deutschland deutlich hinter den EU-Vorgaben zurückbleiben sind Konflikte durchaus möglich, sowohl auf europäischer Ebene als auch durch Klagen von Umweltverbänden. Für die Branche wäre das ungünstig, weil solche Verfahren oft lange dauern und Investitionsentscheidungen verzögern.

Si: Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen vom Öko-Zentrum NRW haben sich, wie auf der Homepage zu lesen, angeschaut, welche Gesetze und Verordnungen geändert werden müssen, um die angekündigten Änderungen umzusetzen, wie das weitere Verfahren aussieht und an welchen Stellen es noch zu Änderungen kommen könnte. Geben Sie unseren Lesern einen Überblick.

Karwatzki: Die Eckpunkte müssen durch Änderungen verschiedener Gesetze und Verordnungen umgesetzt werden. Neben dem GEG können Änderungen am Energiewirtschaftsgesetz erforderlich werden, um die Grüngas- und Grünöl-Quote umzusetzen. Für Regelungen zum Mieterschutz könnte das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) betroffen sein und auch das Wärmeplanungsgesetz sowie Verordnungen zur Fernwärme sind betroffen. Zunächst muss sich die Regierung zwischen den Ministerien einigen und im Kabinett einen Referentenentwurf beschließen. Danach beginnt der Gesetzgebungsprozess in Bundestag und Bundesrat und auch dort sind noch Änderungen möglich.

Deshalb sollte man die aktuelle Diskussion eher als Zwischenschritt verstehen.

Si: Das alte GEG ist gekoppelt mit der kommunalen Wärmeplanung. Was ändert sich durch die Novelle?

Karwatzki: Die kommunale Wärmeplanung bleibt ein wichtiger Orientierungspunkt und die Grundlage der Wärmewende vor Ort. Sie soll auf lokaler Ebene klären, welche Infrastruktur in welchem Quartier langfristig sinnvoll ist. Mit dem GMG soll die Kopplung an die Wärmeplanung wegfallen. Die neuen Regelungen sollen also unabhängig davon gelten, wie weit die kommunale Wärmeplanung bereits fortgeschritten ist.

Si: Wie viel Entbürokratisierung steckt im neuen GMG? Stichwort Wegfall der Beratungspflicht beim Heizungstausch. Ist das ein Vorteil für den SHK-Handwerker? Und ein großer Nachteil für den Energieberater, wobei Handwerker oft beide Rollen einnehmen?

Karwatzki: Der Wunsch nach weniger Bürokratie ist absolut nachvollziehbar und viele Detailregelungen im aktuellen GEG sind tatsächlich sehr komplex und schwer zu vermitteln.

Die Beratungspflicht beim Einbau fossiler Heizsysteme ist aus meiner Sicht eine sehr wichtige Regelung, die durch die geplante Novelle noch wichtiger wird.

Mit einer neuen Heizungsanlage legt man sich in der Regel für die nächsten zwanzig Jahre auf eine Technik und einen Energieträger fest. Gerade wenn dabei in Zukunft wieder alles möglich sein soll, kann eine qualifizierte Beratung helfen, Fehlentscheidungen zu vermeiden. Die Pflichtberatung nach dem derzeitigen GEG ist über ein Infoblatt des Bundes sehr einfach gelöst und kann auch von SHK-Betrieben problemlos und mit geringem Aufwand durchgeführt werden.

Si: Trotz aller Kritik haben sich die Branchenverbände über das Fortführen der Förderung nach BEG bis mindestens 2029 gefreut: Reicht das als Signal für Investitionen?

Karwatzki: Eine langfristige Förderperspektive ist grundsätzlich sehr wichtig, da Investitionen in Gebäude nicht von heute auf morgen entschieden und geplant werden. Gleichzeitig hören wir in der Praxis häufig, dass Antragstellung und Förderbedingungen teilweise als kompliziert empfunden werden. Beispielsweise führen die unterschiedlichen Fördersätze für selbstgenutzte und vermietete Wohnungen in einer Wohnungseigentümergemeinschaft zu durchaus komplexen Verfahren.Ich gehe davon aus, dass wir in diesem Jahr auch bei der Förderung noch Änderungen und hoffentlich auch Vereinfachungen sehen werden. Über die Einführung einer Einkommensgrenze – wie bei der Förderung von Elektroautos – wurde ja bereits diskutiert.

Si: Die „Biotreppe“ ab 2029 für neu eingebaute Heizung und die geplante Grüngas- und Grünheizöl-Quote hat nach der Veröffentlichung des Eckpunktepapiers einen Proteststurm ausgelöst, der sich durch die Preissteigerungen von Öl und Gas mit Beginn des Iran-Kriegs verstärkt hat. Sozialverbände und Mietervereine gehen auf die Barrikaden. Mit Recht?

Karwatzki: Die Sorgen sind sehr nachvollziehbar, denn es gibt hier gleich mehrere ungelöste Probleme. Zum einen führt die Beimischung solcher erneuerbaren Brennstoffe zu deutlich höheren Energiekosten. Biomethan ist derzeit rund 25 Prozent teurer als Erdgas. Zum anderen ist die Verfügbarkeit solcher grünen Gase begrenzt und gerade die Biogasproduktion lässt sich aufgrund des großen Flächenbedarfs für Energiepflanzen
nur begrenzt steigern. Die nun geplanten Instrumente erhöhen zudem die Nachfrage nach erneuerbaren Brennstoffen, was sich wiederum auf den Preis auswirken wird. Nun könnte man sagen, dass ja jeder selbst entscheiden kann, ob er sich weiter auf Verbrennungsheizungen mit der entsprechenden Beimischung erneuerbarer Brennstoffe einlassen möchte, aber gerade Mieterinnen und Mieter können dies eben nicht. Ich hoffe, dass es der Koalition gelingt, wirksame Instrumente zum Mieterschutz zu vereinbaren, mit denen auch Vermieter einen Anreiz haben, in klimafreundliche Lösungen zu investieren.

Si: Wie gut kann man heute seriös über Verfügbarkeit und Preis von Biomethan und synthetischen Brennstoffen beraten?

Karwatzki: Viele Entwicklungen sind noch unsicher. Niemand kann heute zuverlässig sagen, wie verfügbar oder teuer synthetische Brennstoffe in zehn oder zwanzig Jahren sein werden. Es gibt Szenarien, in denen diese Energieträger eine wichtige Rolle spielen, allerdings nicht zum Heizen im Gebäude, sondern in anderen Sektoren wie der Industrie oder dem Flugverkehr, die darauf deutlich stärker angewiesen sind.

Si: Wie geht es jetzt weiter? Neu in der Diskussion um das GMG ist eine Studie des Öko-Instituts, die konkrete Zahlen zur CO₂-Lücke durch das GMG vorlegt. Die SPD-Fraktion hat angekündigt, dass sie der Novelle ohne starken Mieterschutz nicht zustimmen wird? (Anmerkung Redaktion: Interview wurde am 17. März 2026 geführt)

Karwatzki: Die Diskussion ist noch lange nicht abgeschlossen. Fragen zur Klimawirkung, zum Mieterschutz und zur Umsetzung europäischer Vorgaben werden den weiteren Prozess sicherlich noch prägen. Es ist daher nicht nur möglich, sondern auch wahrscheinlich, dass sich die Regelungen von den aktuellen Eckpunkten bis zum fertigen Gesetz noch deutlich verändern. Schließlich sagt bereits das „Strucksche Gesetz“, dass
kein Gesetz den Bundestag so verlässt, wie es eingebracht wurde. Ich empfehle, den weiteren Prozess mit einer Gelassenheit zu verfolgen.

Denn die Frage, wie wir in Zukunft heizen werden, ist bereits beantwortet: Die Wärmepumpe hat sich inzwischen als zukünftiger Standard durchgesetzt – technologisch, wirtschaftlich und auch gesellschaftlich.«

Gesetzliche Änderungen können diesen Prozess vielleicht etwas verlangsamen, aber sie werden den grundsätzlichen Trend nicht aufhalten.

Si: Herr Karwatzki, vielen Dank für Ihre Einschätzungen als Experte und das Interview.

Dieser Beitrag ist in der Si 04/2026 zu lesen und erscheint im Newsletter des Öko-Zentrum NRW.

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