Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) begrüßt zwar die Anerkennung der Solarthermie im neuen Gebäudemodernisierungsgesetz, sieht im Gesetzesentwurf jedoch erhebliche technische und regulatorische Mängel.

Der DGS-Fachausschuss Solarthermie – Erneuerbare Wärme nimmt zu fachlichen Fehlern im Entwurf zum GModG Stellung. Die solarthermische Wärmebereitstellung verfüge mit langlebigen, marktreifen Produkten und einer Wärmeleistung aus zu 100 Prozent erneuerbaren Quellen über ein erhebliches Potenzial. Diesem wird der Entwurf des GModG aus Sicht der DGS in seiner jetzigen Fassung nicht gerecht. Besonders die weiterhin vorgesehene Bewertung über die Aperturfläche gilt aus Sicht des Verbandes als nicht mehr zeitgemäß.
Veraltete Bewertung von Kollektor-Effizienz
Besonders kritisch sieht die DGS, dass der Entwurf solarthermische Anlagen weiterhin allein nach der Aperturfläche – der Lichteintrittsfläche eines Solarkollektors – bewertet. Das ist ein Maßstab, der seit Einführung der ISO 9806 im Jahr 2013 als technisch überholt gilt. Effiziente Kollektoren werden dadurch systematisch benachteiligt. Stattdessen sollte der Bruttowärmeertrag Gross Thermal Yield (GTY) als technologieneutraler Effizienzmaßstab eingeführt werden. Dieser Ansatz ist in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bereits seit 2024 etabliert.
Die zentralen Forderungen der DGS
- Die Aperturfläche als alleiniger Bewertungsmaßstab muss ersetzt bzw. ergänzt werden.
- Der Bruttowärmeertrag (GTY) ist als technologieneutraler Effizienzmaßstab einzuführen.
- Höhere Solarthermie-Anteile – bis zu 30 % bei günstiger Ausrichtung – müssen anrechenbar sein.
- Rechtssicherheit für bestehende, Solar-Keymark-zertifizierte Anlagen muss geschaffen werden. Maßgeblich sollte die Zertifizierung zum Zeitpunkt der Herstellung sein.
- Die finale Frist für den Betrieb fossiler Heizkessel (31. Dezember 2044), die mit der Streichung des § 72 GEG entfallen ist, muss zurück ins Gesetz.
Verfahrensrahmen GModG ungenügend
Die DGS kritisiert zudem den Verfahrensrahmen: Die zur Stellungnahme eingeräumte Frist sei für ein Gesetzgebungsvorhaben dieser Tragweite zu kurzfristig. Fachverbände mit ausgewiesener Praxisexpertise sollten künftig frühzeitiger in den Entwicklungs- und Abstimmungsprozess eingebunden werden.
„Nur mit einem technologisch sachgerechten und innovationsfreundlichen Ordnungsrahmen kann die Transformation hin zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung gelingen. Die Branche verfügt heute über marktreife Lösungen und ausreichende Produktionskapazitäten – der regulatorische Rahmen muss diese Entwicklung unterstützen, nicht ausbremsen“, ergänzt Martin Schnauss, stellv. Vorsitzender des Fachausschusses Solarthermie – Erneuerbare Wärme.
Die vollständige Stellungnahme ist auf der DGS-Website als PDF abrufbar.