GModG: Verbände warnen vor Rückschritten bei der Wärmewende

Wird das neue Gebäudemodernisierungsgesetz der versprochene große Wurf oder nur ein Mogel-GEG? Der Bundesverband Wärmepumpe und weitere Branchenverbände haben auf den Referentenentwurf reagiert und fordern Nachbesserungen. Am 13. Mai hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf beschlossen. Ein Überblick über die Kritikpunkte.

Symbolbild mit Thermostat, Geldbörse und Paragraph
Das Bundeswirtschaftsministerium hat seinen Entwurf für das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) vorgelegt. Bisherige Regeln wie das sogenannte „Heizungsgesetz“ sind gestrichen, aber neue Unsicherheiten stehen in der Kritik der Fachverbände. Experten befürchten mehr Bürokratie. – © M. Schuppich/stock.adobe.com

Das „Gebäudemodernisierunggesetzes“ (GModG) liegt seit Anfang Mai inzwischen als Referentenentwurf vor. Das bedeutet: Das Gesetz befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren und ist noch nicht beschlossen. Bis zum 11. Mai hatten die Fachverbände Zeit ihre Verbesserungsvorschläge einzureichen, damit das Gesetz durch das Bundeskabinett weiter vorangetrieben werden kann. Neben Zustimmung für klarere Regeln gegenüber dem Eckpunktepapier, kommt aber viel Kritik von den Verbänden. Einige Experten sprechen vom Ambitionsniveau von 2009.

BWP fordert Nachschärfung

Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) begrüßt, dass die Debatte um das GModG mit dem nun vorliegenden Referentenentwurf endlich konkret wird. Jedoch kritisiert der Verband klare Rückschritte gegenüber dem aktuellen GEG, weil diese zu neuer Rechts- und Planungsunsicherheit für Verbraucher und Branche führten. In einzelnen Aspekten weiche der Entwurf sogar von den Ende Februar 2026 vereinbarten Eckpunkten ab.

Die Bundesregierung senke die Anforderungen an neue Heizungen drastisch ab, so BWP-Geschäftsführer Dr. Martin Sabel: „Von 65 auf 10 Prozent Erneuerbaren-Anteil: Mit Blick auf die Krise im Nahen Osten und ihre Auswirkungen auf Energiepreise und Versorgungssicherheit in Deutschland und die Klimaziele ist dies ein völlig falsches Zeichen. Es droht eine erhebliche Unsicherheit für Verbraucher und Branche.“

Vorgaben im GModG-Entwurf für die Biotreppe

Die Regelungen zur so genannten Biotreppe, bekannt seit dem Eckpunktepapier vom Februar, hat das zuständige Wirtschaftsministerium konkretisiert. Laut Biotreppe müssen Öl- und Gasheizungen ab 2029 einen wachsenden Anteil an CO2-neutraler Brennstoffe nutzen. Die Stufen:

  • ab 1. Januar 2029: 10 Prozent klimafreundliche Brennstoffe
  • ab 1. Januar 2030: 15 Prozent
  • ab 1. Januar 2035: 30 Prozent
  • ab 1. Januar 2040: 60 Prozent

Die Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Brennstoffe soll bis Ende 2034 alternativ auch durch die Nutzung von Solarthermie erfüllt werden können. Außerdem soll bei Einbau einer Wärmepumpen-Hybridheizung ebenfalls keine Nutzungspflicht für diese Brennstoffe bestehen.

BWP: Rückschritte gegenüber dem Entwurf vom Februar

Eine Rückentwicklung in den Anforderungen im Gesetzesentwurf stünden im eklatanten Widerspruch zum aktuellen Trend am Heizungsmarkt, erklärt Sabel. Der BWP-Geschäftsführer verweist auf den Positivtrend beim Einbau von Wärmepumpen. Um diesen fortzusetzen. müssen z. B. die Ungenauigkeiten im Entwurf bei den Vorgaben der „Biotreppe“ beim Einsatz von Hybridwärmepumpen beseitigt werden. Da keine bestimmte Wärmeleistung genannt werde, sei alles noch nicht genügend „ausdeklariert“. „Wir halten das für einen technischen Fehler im Gesetzentwurf. Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie diesen Fehler bis zum Kabinettsbeschluss korrigiert.“

Kritik an Wegfall der Beratungspflicht – Lob für Stärkung Mieterschutz

Der Energieberatendenverband GIH kritisiert vor allem das Streichen der 65-%-Regel. Besonders problematisch sei es, dass weiterhin fossile Heizungsanlagen in Gebäude eingebaut werden dürfen. GIH-Vorsitzender Stefan Bolln erklärt dazu: „In vielen Fällen ist der Einbau einer erneuerbaren Heizung bereits heute wirtschaftlich und trägt zur Unabhängigkeit von fossilen Importen bei. Ein Festhalten an fossilen Strukturen steht im Widerspruch zu den notwendigen Transformationszielen im Gebäudesektor. Zudem erhöht der Wegfall der Pflichtberatung beim Heizungstausch die Risiken für Verbraucherinnen und Verbraucher.“

Positiv bewertet der Verband die neuen Regelungen im GModG zum Mieterschutz. Durch die hälftige Aufteilung der Netzentgelte, der CO2-Kosten und der Kosten für biogene Brennstoffe (bis zu einem Anteil von 30 %) würden Mieterinnen und Mieter wirksam vor überhöhten Kosten geschützt. Zugleich werde damit ein Anreiz für Vermieter gesetzt, in erneuerbare Heizsysteme zu investieren.

BDH: „Der Entwurf geht in die richtige Richtung“

Der BDH hat eine Stellungnahme am 11. Mai vorgelegt. Das Fazit: Der Entwurf gehe in die richtige Richtung – jetzt komme es darauf an, ihn nachzuschärfen und zeitnah im Bundestag zu verabschieden. Zur Biotreppe: Positiv sei , dass alternative Erfüllungsoptionen wie Solarthermie- und Wärmepumpen-Hybride berücksichtigt werden. Während Solarthermie sinnvoll adressiert sei , brauche es bei Wärmepumpen-Hybriden klarere Anforderungen, um unnötige Nachweispflichten zu vermeiden. Zudem sollten weitere technische Maßnahmen angerechnet werden – etwa Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, Warmwasser-Wärmepumpen, Gas-Wärmepumpen oder auch einfache Maßnahmen wie der Tausch von Thermostaten.

Wie geht es weiter?

Nach dem Kabinettsbeschluss vom 13. Mai befasst sich der Bundestag mit dem Gesetzentwurf. Dort können noch Änderungen vorgenommen werden. Denn die Länder- und Verbändeanhörung Anfang dieser Woche zeigte, dass es noch eine Reihe umstrittener oder ungeklärter Fragen gibt. Ob das Gebäudemodernisierungsgesetz noch vor der Sommerpause wirklich gültig wird, ist noch unklar. Wir halten unsere Leser mit Updates auf den Laufendem.

Quellen: BWP, GIH, BDH