GModG: BWP warnt vor Eingriffen in die Förderung

Der BWP fordert die die Regierungskoalition auf, anstatt die Aufmerksamkeit im GModG auf eine Biotreppe zu lenken, den Aufwärtstrend der Wärmepumpe im Sinne der Wärmwende zu unterstützen.

Die Bundesregierung riskiert nach Ansicht des BWP mit der aktuellen Ausgestaltung des GModG große Rückschritte bei der Wärmewende.
Die Bundesregierung riskiert nach Ansicht des BWP mit der aktuellen Ausgestaltung des GModG große Rückschritte bei der Wärmewende. – © Si/ml

Nach Ansicht des Bundesverbands Wärmepumpe (BWP) e. V. lenkt die Ausrichtung des im parlamentarischen Verfahren befindlichen Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) auf eine Biotreppe den Fokus weg von dringenden Erfordernissen. Denn Investitionen in Wärmepumpen stärkten die heimische Heizungsindustrie. Gleichzeitig reduzierten sie die deutschen Abhängigkeiten von Gas- und Ölimporten.

Drohende Rückschritte bei der Wärmewende

 „Die Bundesregierung riskiert mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz große Rückschritte in der Wärmewende. Was sie als neue Freiheit verkauft, führt in Wirklichkeit zu weniger Klarheit und Orientierung. Und sie wird im Zweifel viele Menschen verunsichern und davon abhalten, jetzt in eine neue Heizung zu investieren. Das bedauern wir sehr. Wir erwarten aber von den parlamentarischen Beratungen, dass wichtige Aspekte des Gesetzes nachgebessert und verbraucherfreundlicher werden“, betont BWP-Geschäftsführer Dr. Martin Sabel.

Verbraucher müssten auch im neuen Gesetz ein eindeutiges Enddatum für die Verwendung fossiler Energieträger wiederfinden, fordert Sabel. Er wird deutlich: „Deutschland hat sich zur Klimaneutralität in 2045 verpflichtet. Wenn der Gesetzentwurf diese simple Klarstellung mit den entsprechenden Konsequenzen für den Betrieb von Heizungen nicht vorsieht, grenzt dies an Verbrauchertäuschung. Denn wer heute eine Heizung kauft, wird diese auch in zwanzig Jahren noch betreiben.“

Außerdem kritisiert der Verband, die Regelung zu Hybridheizungen. Der Gesetzentwurf mache keine Vorgaben für die Dimensionierung einer Wärmepumpe, wenn diese in einem Ein- oder Zweifamilienhaus zusätzlich zu einer neuen Gas- oder Ölheizung installiert werden soll.

„Eine Wärmepumpe darf nicht als Feigenblatt missbraucht werden, um eine fossile Heizung grün zu rechnen“, sagt er. Um nicht den Sinn des Gesetzes zu unterlaufen, müsse das Gesetz deshalb vorsehen, dass Wärmepumpen als Teil von Hybridlösungen mindestens den gleichen erneuerbaren Beitrag leisten müssen, wie dies die Biotreppe zum jeweiligen Zeitpunkt vorsehe. Die Technik sei dazu in allen Fällen in der Lage, so Sabel.

Branchenappell: Bewährte Heizungsförderung fortführen

Die Regierungsfraktionen hatten sich im Februar darauf verständigt, die BEG-Heizungsförderung bis mindestens zum Jahr 2029 auskömmlich finanziert fortzusetzen. Dennoch befürchtet der BWP, dass im Zuge der Beratungen über den nächsten Bundeshaushalt an einer stabilen Fortsetzung der Förderrichtlinie gerüttelt werden könnte.

Dr. Richard Lucht, Vice President Brand, Communications & Public Affairs beim BWP-Mitglied Thermondo, erklärt: „Wir führen jede Woche rund eintausend Beratungsgespräche mit Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümern am Küchentisch. Entschieden wird vor allem zwischen Daumen und Zeigefinger. Für fast alle gilt: Investitionen in die Wärmepumpe müssen sich in wenigen Jahren rechnen. Ohne Förderung droht schnell der Griff zu fossilen Alternativen und damit die Kostenfalle für hunderttausende Wählerinnen und Wähler. Österreich zeigt, wie schnell der Absatz ohne Förderung einbricht.“

„Für die Heizungsindustrie macht es einen erheblichen Unterschied, dass nicht nur die grundsätzliche Zustimmung zur Technologie vorhanden ist, sondern auch tatsächlich investiert wird“, ergänzt Dr. Hendrik Ehrhardt. Der Leiter Public Affairs beim Wärmepumpenersteller Stiebel Eltron aus Holzminden sagt mahnend: „Eine Erhöhung der Modernisierungsrate findet in weiten Teilen nur statt, wenn Wärmeerzeuger vorgezogen ausgetauscht werden, der alte Wärmeerzeuger sein Lebensdauerende also noch nicht erreicht hat. Eine passgenaue Förderung mit einem Prozentsatz der Investitionssumme ist sinnvoll, weil die Investition für verschiedene Häuser, Gebäudetypen und Baujahre sehr unterschiedlich ausfallen. Pauschalbeträge bergen hingegen das Risiko eines Unterbietungswettlaufs zum billigsten Anbieter, Verlust heimischer Wertschöpfung und Arbeitsplätzen. Ein niedriger Einkommensdeckel für die Förderung, wie z. B. 90.000 Euro Jahreseinkommen würde zur Kaufzurückhaltung bei den Verbrauchern führen.“

Zuschüsse wirken sich positiv auf die Wirtschaftslage aus

Dass sich die Investition für den Staat lohnt, stellten die Evaluationsberichte zum Förderprogramm regelmäßig heraus. Sabel formuliert dies so: „Jeder Fördereuro löst vier Euro an privatem Kapital aus.“

Daneben gebe es auch positive Effekte für die öffentlichen Haushalte. Sabel erklärt: „Zum einen trägt die Heizungsförderung zu den deutschen Zielen für Energieunabhängigkeit und Klimaschutz und Energieunabhängigkeit bei. Vor allem aber handelt es sich hier um heimische Wertschöpfung, von welcher 100.000 Beschäftigte in Heizungsindustrie und Handwerk in Deutschland profitieren. Nicht zuletzt fließt ein Teil der Investition auch immer als Umsatzsteuer zurück an Bund und Länder.“

Dass die Förderung degressiv angelegt ist und der Klimabonus ab 2029 langsam abschmilzt, hält die Branche dennoch für gerechtfertigt. Sabel sagt: „Entscheidend ist, dass sich der Marktaufwuchs fortsetzt und stabilisiert, damit Skaleneffekte zum Tragen kommen. Außerdem ist die Wirtschaftlichkeit von Wärmepumpen immer ein Zusammenspiel aus Förderung und Energiepreisen. Die Bundesregierung hat es selbst in der Hand den Förderbedarf zu reduzieren, indem sie ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einlöst und den Strompreis für alle Verbraucher um fünf Cent pro Kilowattstunde entlastet.“

www.waermepumpe.de