Messstellenbetreiber sehen Hürden beim Smart-Meter-Rollout

Smart Meter sollen die Energiewende voranbringen. Doch laut einer Umfrage der Verbraucherzentrale (vzbv) sehen 91 % der befragten Messstellenbetreiber Probleme beim Rollout. Die Verbraucherschützer fordern, diese zuerst zu lösen – statt pauschale EU-Ausbauquoten vorzugeben.

Smart Meter
Die Verbraucherzentrale hat Messstellenbetreiber zum Smart-Meter-Rollout befragt. Die Umfrage zeigt aktuelle Hürden. – © ARVD73/stock.adobe.com

„Ein digitaler Stromzähler nützt wenig, wenn die dahinterliegenden Prozesse nicht funktionieren. Die Erfahrungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie die Ergebnisse unserer Befragung zeigen, dass es beim Smart Meter-Rollout weiterhin erhebliche Probleme gibt“, sagt Henning Herbst, Energieexperte beim Verbraucherzentrale Bundesverband. „Ein noch schnellerer Einbau von Smart Metern allein löst keine Probleme. Entscheidend ist, dass die Technik funktioniert und Verbraucherinnen und Verbraucher einen konkreten Nutzen haben.“

Diese Hürden beim Smart-Meter-Rollout gibt es

Eine aktuelle Befragung des vzbv von Mai bis Juni von 199 Messstellenbetreibern zeigt, dass der Smart-Meter-Rollout weiterhin mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist. 91 % der befragten Unternehmen sehen Probleme beim Rollout. Als größte Probleme nennen diese Unternehmen die Komplexität gesetzlicher Vorgaben (80 %), häufige Gesetzesänderungen (77 %), technische Komplexität sowie Defizite bei der Marktkommunikation.

Probleme lösen statt neuer Quoten von der EU

Die Verbraucherzentrale kritisiert vor diesem Hintergrund, dass die EU-Kommission die Mitgliedsstaaten verpflichten will, bis spätestens 2034 mindestens 75 % aller Messstellen mit Smart Metern auszustatten. Der Vorschlag berücksichtige die deutschen Besonderheiten nicht ausreichend. Intelligente Messsysteme nach deutschem Standard erfüllen besonders hohe Anforderungen an Datenschutz, Datensicherheit und Steuerbarkeit und sind deshalb vergleichsweise teuer. Aus Sicht der Verbraucherschützer sollte die Digitalisierung der Energiewende aber kosteneffizient erfolgen.

Smart Meter dort, wo sie einen Nutzen bringen

Der Verbraucherzentrale unterstützt den Smart-Meter-Rollout deshalb dort, wo die Geräte für Energiewende und Stromnetz einen besonderen Nutzen haben, etwa bei Haushalten mit Photovoltaikanlage, Wärmepumpe oder Wallbox. Für viele andere Haushalte könnte künftig ein sogenannter Smart-Meter-Light eine Alternative sein. Es könnte Verbrauchern mehr Transparenz über ihren Stromverbrauch bieten und Zugang zu dynamischen Stromtarifen ermöglichen, ohne die Kosten eines vollwertigen Smart Meters zu verursachen.

 „Nicht jeder Haushalt braucht dieselbe Technik. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten die Lösung bekommen, die ihnen tatsächlich nützt und keine unnötigen Kosten verursacht. Wo ein Smart Meter notwendig ist, sollte er eingesetzt werden. Wo ein einfacheres System ausreicht, sollten günstigere Alternativen geprüft werden“, sagt Henning Herbst.

Hintergrund EU-Kommission zu Smart-Meter-Rollout

Die Europäische Kommission will die Digitalisierung der Energiewende beschleunigen und schlägt deshalb verbindliche Smart-Meter-Quoten von 50 % bis 2030 und 75 % bis 2033 vor. Smart Meter sollen die Nutzung dynamischer Stromtarife erleichtern, die Netze besser beobachtbar machen und zusätzliche Flexibilität im Stromsystem erschließen.

Da frühere Kosten-Nutzen-Analysen (PDF) im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWE) einen flächendeckenden Rollout in Deutschland nicht empfohlen haben, wird derzeit von politischen Entscheidungsträgern und der Energiebranche über ein kostengünstigeres „Smart Meter-Light“ diskutiert. Es soll Haushalten außerhalb der gesetzlichen Pflichteinbaufälle mehr Verbrauchstransparenz und Zugang zu dynamischen Tarifen ermöglichen, ohne die Kosten eines vollwertigen Smart Meters zu verursachen. Der ZVEH, der die E-Handwerke vertritt, sieht Smart Meter Light wie im Reformpaket der Bundesregierung vorgeschlgen, aber kritisch. Der Verband fordert mehr Praxistauglichkeit.

Zum Positionspapier der Verbraucherschutzzentrale vom August 2026.

Quelle: www.verbraucherzentrale.de

Grafik zum gesetzlichen Smart-Meter-Rolloutfahrplan