Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert den Einbau von Heizungsanlagen auf der Basis erneuerbarer Energien mit lukrativen Zuschüssen auf Grundlage des Marktanreizprogramms (MAP) der Bundesregierung. Gefördert werden Wärmepumpen, Pellet-, Hackschnitzel- und Scheitholzvergaserkessel.
Fördervoraussetzung ist die Durchführung des hydraulischen Abgleichs. Dasselbe gilt für den so genannten Kesseltauschbonus, der gewährt wird, wenn gleichzeitig mit der Errichtung einer Solarthermieanlage ein Heizkessel ohne Brennwerttechnik durch einen neuen Brennwertkessel mit Öl oder Gas ersetzt wird. Ohne den hydraulischen Abgleich beziehungsweise ohne den entsprechenden Nachweis darf das BAFA den Zuschuss nicht gewähren.
Auch wenn die Durchführung des hydraulischen Abgleichs einerseits zusätzlichen Aufwand und zusätzliche Kosten verursacht, führen andererseits abgeglichene Systeme zu einem niedrigeren Brennstoffverbrauch und damit zu niedrigeren Kosten im laufenden Betrieb. Im Vergleich zu anderen Energiesparmaßnahmen im Gebäudebereich gehört der hydraulische Abgleich zu den geringinvestiven Maßnahmen. Das heißt: Der Abgleich, bei dem in der Regel lediglich Einstellungen an bereits vorhandenen Ventilen, Reglern oder Pumpen vorgenommen werden, kostet vergleichsweise wenig und macht sich deswegen umso schneller bezahlt. Insbesondere Contracting-Unternehmen sollten daher unbedingt einen hydraulischen Abgleich durchführen.
In einigen Fällen kann der hydraulische Abgleich so teuer kommen, dass er wirtschaftlich nicht mehr vertretbar ist. Für diese Sonderfälle akzeptiert das BAFA anstelle des hydraulischen Abgleichs nach den anerkannten Regeln der Technik auch eine hydraulische Optimierung. Eine hydraulische Optimierung setzt jedoch voraus, dass der Energiedienstleister/Heizungsbauer eine Bestandsaufnahme, eine Heizlastberechnung oder Heizlastabschätzung vornimmt. Denn nur so lässt sich feststellen, welche Maßnahmen im Einzelfall notwendig und wirtschaftlich vertretbar sind. Das BAFA entscheidet hier im Einzelfall.
Informationen zu diesem und weiteren für Contracting kompatiblen Förderprogrammen der Bundesregierung und der Europäischen Union hat der VfW für seine Mitglieder kompakt zusammengestellt.
