Ab 1. Mai neue Förderung für Prozesswärme

Die überarbeitete Richtlinie des Förderprogramms „Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz“ (EEW) ist in Kraft getreten. Ziel ist die Steigerung der Energieeffizienz und Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien für gewerbliche Prozesse. Ein Überblick:

Das Modul 2 im EEW beschreibt die Förderung des Austauschs bzw. Neukaufs von Prozesswärmeanlagen aus erneuerbaren Quellen: Solarthermieanlagen, Wärmepumpen, Tiefe Geothermie oder Biomasse-Anlagen. – © stock.adobe.com/fovito/ BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Das staatliche Förderprogramm EEW besteht seit 2019. Es soll Unternehmen bei der Dekarbonisierung ihrer Produktionsprozesse durch Investitionsförderung unterstützen. Bisher liegt der Anteil erneuerbarer Energie an der industriellen Prozesswärme bei nur 6 %. Die Novelle der Richtlinie soll das nun ändern. Das Bundesamt für Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nennt die wesentlichen Änderungen:

Neu Förderung Tiefer Geothermie

Erstmalig fördert die Regierung über EEW auch Anlagen zur Erschließung und Nutzbarmachung von Tiefer Geothermie. Die Förderung erfolgt ausschließlich über Modul 2. Das Erstellen von Machbarkeitsstudien ist ebenfalls förderfähig und zwar unabhängig davon, ob anschließend eine Geothermie-Anlage errichtet wird oder nicht.

Förderung von Elektrifizierungsmaßnahmen

Laut BAFA sollen mit den Änderungen die Elektrifizierungsmaßnahmen einfacher und umfangreicher gefördert werden:

  • Einführung eines neuen Moduls (Modul 6), das sich ausschließlich an kleine Unternehmen richtet. Diese können über Modul 6 für den Austausch von Anlagen, die bisher mit fossilen Energien betrieben wurden, eine Förderung beantragen. Das Erstellen eines Einsparkonzeptes ist nicht mehr nötig.
  • Modul 4: Elektrische Energie, die nachweislich aus erneuerbaren Quellen stammt und über Power Purchase Agreements (PPA) – deutsch „Stromkaufvereinbarung“ – bezogen wird, erkennt die Förderstelle nun ebenfalls als Energie aus erneuerbaren Quellen an. Es darf bei der Ermittlung des CO2-Förderdeckels ein Emissionsfaktor von Null berücksichtigt werden.
  • Überarbeitung der bisherigen CO2-Faktoren für elektrische Energie

Durch das Besserstellen von Elektrifizierungsmaßnahmen ergeben sich beispielsweise auch interessante Förderungsmöglichkeiten für Elektrolyse-Anlagen zur Erzeugung von Wasserstoff.

Alle sechs Förderschwerpunkte im Überblick

  • Modul 1 – Querschnittstechnologien (Einzelmaßnahmen)
  • Modul 2 – Prozesswärme aus erneuerbaren Energien
  • Modul 3 – MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software
  • Modul 4 – Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
  • Modul 5 – Transformationskonzepte
  • Neu! Modul 6 – Elektrifizierung von kleinen Unternehmen

Link zu den Modulen beim BAFA.

Weiterführende Informationen:
Stellungnahmen aller Verbände im Vorfeld zur Novelle der EEW-Richtlinie, zusammengestellt von C.A.R.M.E.N. e.V.