Die Bundesregierung hat am 11. Dezember Änderungen des EEG 2023 zu Bioenergie und dem KWKG beschlossen. Auf Basis des vom BMWK vorgelegten Biomassepakets schafft das neue Bioenergie-Gesetz bessere Anreize zur weiteren Flexibilisierung von Biogasanlagen.

Laut Wirtschaftsministerium (BMWK) kann der Bund mit den Beschlüssen auch Kosten gegenüber dem Status quo einsparen und das EEG-Konto zukünftig entlasten. Gleichzeitig ist nachhaltige Biomasse eine begrenzte und wertvolle Ressource, die intelligent eingesetzt werden muss. Im Stromsektor heißt das, dass Biomasse ihre Möglichkeiten zum flexiblen Einsatz und zur Ergänzung von Wind und Sonne voll ausspielen sollte.
Neues Modell der Anschlussförderung Biogasanlagen
Biogasanlagen mit Anschluss an ein bestehendes Wärmenetz erhalten eine vorrangige Bezuschlagung. Das EEG setzt Anreize zur systemdienlichen Flexibilisierung durch eine Umstellung der Förderung auf förderfähige Betriebsstunden, einen verbesserten Flexibilitätszuschlag, einen Ausschluss der Förderung bei schwach positiven Preisen sowie Anreize zum schnellen Förderwechsel durch verlängerte Förderperspektive. Für die Ausschreibungen in 2025 und 2026 erhöht das Gesetz moderat die Ausschreibungsmengen. Die Südquote wird endgültig aufgehoben.
Gesetzesentwurf zum KWKG
Ebenfalls haben die Politiker ein Gesetzesentwurf zum Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) beschlossen. Bisher mussten KWK-Anlagen bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb genommen werden. Durch die Änderung des Anknüpfungspunktes für Förderansprüche muss zu dem Zeitpunkt nur ein gewisser Planungsstand der Anlagen vorliegen, z.B. eine bundesimmissionsschutzrechtliche Genehmigung. Damit können neue oder modernisierte KWK-Anlagen jetzt deutlich später als dem 31. Dezember 2026 in Betrieb genommen werden und KWKG-Förderung. Gleiches gilt für Wärmenetze und Wärmespeicher.