Baden-Württemberg: Bio-Flüssiggas bei Heizungstausch erfüllt EWärmeG

Im Einklang mit den Klimazielen der Europäischen Union und der Bundesregierung hat der Landtag von Baden-Württemberg am 1. Februar 2023 ein novelliertes Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) verabschiedet. Laut EWärmeG gelten bei Einsatz von biogenen Flüssiggasen erstmalig auch im Gebäudebestand die Nutzungspflichten erneuerbarer Energien als erfüllt.

Mit Bio-Flüssiggas lässt sich die Nutzungspflicht erneuerbarer Energien im Gebäudebestand in Baden-Württemberg noch 2023 leicht erfüllen. – © Primagas

In Baden-Württemberg schreibt das landeseigene EWärmeG den Einsatz erneuerbarer Energien auch für Bestandsgebäude vor, wenn eine Heizanlage ausgetauscht oder nachträglich eingebaut wird. Der seit 2015 erforderliche Anteil von 15 % erneuerbarer Energien kann nun mit Bio-Flüssiggas (BioLPG) deutlich einfacher erreicht werden. In neuen Heizanlagen erhöht sich dieser Anteil, nach heutigem Stand, ab 1. Januar 2024 auf 65 %. Der Einbau einer Gastherme in Baden-Württemberg noch im Jahr 2023 bietet also Vorteile.

BioLPG erfüllt EWärmeG jetzt auch bei Sanierungen

Das bundesweite Gebäudeenergiegesetz (GEG) von 2020 hat den regenerativen Energieträger offiziell zum Erfüllen der Nutzungspflicht von erneuerbaren Energien im Neubau anerkannt. So schuf es die Rahmenbedingungen dafür, Bio-Flüssiggas auch in der Gesetzgebung für den Gebäudebestand auf Länderebene zu verankern. Baden-Württembergs aktualisiertes EWärmeG erkennt BioLPG als Erfüllungsoption auch im Bestand an. „Das ist ein sehr positives Signal,“ sagt Thomas Landmann, Vertriebsdirektor bei Primagas. „Denn gerade in ländlichen Regionen kann Flüssiggas seinen Beitrag zur Klimawende leisten.“ Beim Vergleich mit Heizöl wird das deutlich: Während bereits herkömmliches Flüssiggas viel weniger CO2 verursacht, erzeugt die biogene Variante nochmal bis zu 90 % weniger CO2.

Noch 2023 Gastherme einbauen

Ab 1. Januar 2024 werden, laut aktuellem Stand, 65 % erneuerbare Energien bei neuen Heizungen verpflichtend. „Wer noch in diesem Jahr eine neue Flüssiggasheizung einbaut“, erklärt Thomas Landmann, „kann die aktuellen Anforderungen jetzt mit einem biogenem Flüssiggasanteil erfüllen. Die Therme hat Bestandsschutz über 2024 hinaus!“ Die Kombination von 10 % biogenem Flüssiggas und einem Sanierungsfahrplan (zusätzlich 5 %) erfüllt die Forderung nach einem Anteil von 15 % regenerativer Energien.

Gas-Brennwertheizung mit biogenem Flüssiggas

Das biogene Flüssiggas von Primagas wird aus nachwachsenden Rohstoffen und organischen Rest- und Abfallstoffen hergestellt. Es kann in denselben Anlagen wie konventionelles Flüssiggas eingesetzt werden. Bei den Kunden lagert es außerhalb des Gebäudes in oberirdischen oder erdgedeckten Tanks – so sind sie unabhängig vom öffentlichen Gasnetz. Zudem ist eine Therme selbst ohne staatliche Förderung häufig günstiger als andere Heiztechniken. „Es ist keine hohe Investition in teure Technologien nötig“, sagt Thomas Landmann. „Vielmehr hält eine Gas-Brennwerttherme viele Optionen offen, denn die bewährte Technik kann optimal mit Lösungen wie Solarthermie oder einer Wärmepumpe kombiniert werden.“

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