Befristete Absenkung des Umsatzsteuersatzes für LPG

Für die mehr als 650.000 Haushalte in Deutschland, die derzeit mit Flüssiggas (LPG) heizen oder kochen, sinken die Energiekosten. Der Umsatzsteuersatz für Flüssiggas (LPG) wird für einen befristeten Zeitraum von 19 % auf 7 % gesenkt.

Haushalte, die mit Flüssiggas heizen oder kochen, profitieren von einer befristeten Absenkung der Mehrwertsteuer. – © www.dvfg.de (Screenshot vom 02.11.2022)

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 1. November 2022 schriftlich bestätigt, dass die befristete Umsatzsteuerabsenkung für Gas und Fernwärme auch Flüssiggas (LPG) einschließt. Vom abgesenkten Steuersatz begünstigt sind Lieferungen, die vom Flüssiggas (LPG)-Versorger per Tanklastwagen zum Endkunden transportiert werden.

Gasförmige Energieträger profitieren damit unterschiedslos von einer Umsatzsteuerabsenkung von 19 % auf 7 %, sofern sie zur Wärmeerzeugung oder zum Kochen genutzt werden. Diese Regelung gilt bis zum 31. März 2024.

 „Damit kommt die Bundesregierung einer Forderung des Deutschen Verbandes Flüssiggas nach, den Wettbewerb zwischen gasförmigen Energieträgern nicht mit selektiven Umsatzsteuerabsenkungen zu verzerren“, kommentierte Jobst-Dietrich Diercks, Vorsitzender des Deutschen Verbandes Flüssiggas.

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