Blei und Legionellen im Fokus

Der Dezember 2013 ist der Monat der Trinkwasserhygiene. Zwei Stichtage sind von Interesse: der 1. und der 31. Dezember. Ursache ist die Trinkwasserverordnung. Die Si fasst zusammen.

Dennis Jäger

Blei und Legionellen im Fokus

Der Dezember 2013 ist der Monat der Trinkwasserhygiene. Zwei Stichtage sind von Interesse: der 1. und der 31. Dezember. Ursache ist die Trinkwasserverordnung. Zum Monatsanfang hat sich der erlaubte Grenzwert für Blei im Trinkwasser deutlich reduziert. Wenn Trinkwasser die Armatur verlässt, darf es laut Trinkwasserverordnung höchstens noch 10 Mikrogramm Blei pro Liter enthalten (vorher: 25 Mikrogramm Blei pro Liter). Zwar werden seit etwa Mitte der 70er-Jahre keine Bleirohre mehr eingesetzt in Deutschland, aber in älteren Gebäuden können durchaus noch erhöhte Bleikonzentrationen im Trinkwasser auftreten. Als weitere Verursacher kommen zudem in Frage bleihaltige Kupferlegierungen aus Bauteilen in Armaturen, Rohrverbinder und sogar Wasserzähler. Bleikonzentration deutlich reduziert Was jetzt diese neuen Produkte betrifft, so schiebt eine Liste vom Umweltbundesamt (UBA) der weiteren Verwendung bleihaltiger Kupferlegierungen in Werkstoffen einen deutlichen Riegel vor. Die sogenannte UBA-Liste führt alle jetzt noch erlaubten Werkstoffe auf (das ist vor allem für Hersteller wichtig). In Bestandsgebäuden gestaltet sich die Thematik ein Stück weit schwieriger: Bestandschutz gilt hier nicht, die Gesundheit der Bewohner geht vor. Allerdings droht nicht gleich eine komplette Modernisierung der Hausinstallation. Es empfiehlt sich, von Fall zu Fall mit dem zuständigen Gesundheitsamt alle möglichen Zwischenschritte auszuloten. Das ist sicher auch im Sinne des Eigentümers. Auch beim Datum 31. Dezember sind Eigentümer gefordert: Zum Monatsende schließlich läuft die Frist zur Erstprüfung auf Legionellen aus. Betreiber und Eigentümer von Trinkwasseranlagen machen sich strafbar, wenn sie bis zu diesem Datum ihrer erstmaligen Untersuchungs- und Meldepflicht gegenüber dem örtlichen Gesundheitsamt nicht nachgekommen sind, wenn sie zu der laut Trinkwasserverordnung verpflichteten Gruppe zählen. Also Eigentümer und Betreiber von: Gebäuden mit Speicher- oder zentralem Durchfluss-Trinkwassererwärmer mit jeweils 400 Liter Inhalt oder mehr als 3 Liter Inhalt in einer Rohrleitung zwischen Abgang Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle, Zirkulation ausgenommen (entsprechende Anlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern fallen nicht unter die Vorgaben). Frist zur Meldung verlängern Wer Kunden hat, die immer noch nicht aktiv geworden sind, sollte schleunigst auf diesen Umstand hinweisen. In Panik zu verfallen braucht aber niemand. Ein Tipp: Sollte der Ablauf und – also Probenahme, Laboruntersuchung, Meldung Gesundheitsamt und – nicht mehr einzuhalten sein bis zum Monatsende, lohnt es sich, das Gespräch mit dem Gesundheitsamt zu suchen. Die sind aufgrund der Meldeflut vermutlich eh überlastet. Da stehen die Chancen gut, sich auf einen Ausweichtermin im Frühjahr 2014 zu einigen. Aus zwei ganz unterschiedlichen Richtungen laufen so im Dezember Bemühungen von Seiten des Gesetzgebers zusammen, mit der Trinkwasserverordnung in der vorliegenden Form von 2012 Trinkwasser für den Verbraucher hygienisch sicherer zu gestalten. Bei den Themen mittendrin statt nur dabei: SHK-Fachplaner und Installateure.                 Was die Änderungen weiter bedeuten und wie sich Fachunternehmer darauf einstellen, sagt die aktuelle Druck-Ausgabe der Si Informationen (Link). In Heft 12, Dezember, greifen wir mit dem Si-Thema: Trinkwasserhygiene folgende Punkte auf: Gefahren in der Installation erkennen und beheben: Eine Gefährdungsanalyse darf erstellen, wer über die entsprechende Sachkunde verfügt. Eine Leitlinie besagt, was Planer und Installateure wissen müssen. Hohe Temperaturen halten Legionellen unter Kontrolle: Die thermische Legionellenprophylaxe und die thermische Desinfektion von Trinkwasserinstallationen im Bestand erfordert Fingerspitzengefühl. Ein elektronisch gesteuertes System leistet dauerhaft Hilfe. Blei ist nicht mehr erwünscht: Ab Dezember reduziert sich der erlaubte Bleianteil im Trinkwasser. Mit der Verschärfung stellt sich die Frage, welche Werkstoffe für die einzelnen Bauteile entlang der Installationskette noch einsetzbar sind.