BMWK stellt Carbon Management Strategie vor

Das BMWK hat am 26. Februar 2024 die Eckpunkte für eine Carbon Management Strategie und einen darauf basierenden Gesetzentwurf zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes vorgelegt. Demnach sollen die Anwendung von CCS/CCU, der Transport und die Offshore-Speicherung in Deutschland ermöglicht werden.

Das BMWK hat Eckpunkte einer Carbon Management Strategie und den Entwurf zur Änderung des Kohlendioxidspeicherungsgesetzes vorgelegt.
Das BMWK hat Eckpunkte einer Carbon Management Strategie und den Entwurf zur Änderung des Kohlendioxidspeicherungsgesetzes vorgelegt. – © BMWK

Die Eckpunkte für eine Carbon Management Strategie in Deutschland liegen vor. Dabei sollen die Abscheidung und Speicherung von CO₂ (CCS = Carbon Capture and Storage) sowie die Abscheidung und Nutzung von CO₂ (CCU = Carbon Capture and Usage) vorrangig bei schwer oder nicht vermeidbaren Emissionen zum Tragen kommen.

Die Eckpunkte und den Gesetzentwurf hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in die Ressortabstimmung gegeben. Nach Abschluss der Ressortabstimmung folgen die Länder- und Verbändeanhörung und anschließend die Kabinettbefassung.

Dazu erklärt Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck: „Wir treffen heute eine pragmatische und verantwortungsvolle Richtungsentscheidung: CCS und CCU sollen in Deutschland ermöglicht werden. Sonst sind die Klimaziele unmöglich zu erreichen. Die Technologie ist auch wichtig für die Wettbewerbsfähigkeit unseres Industriestandorts Deutschland. Ein Verzicht darauf würde uns Wettbewerbsnachteile verschaffen und uns teuer zu stehen kommen. Wir werden auch die Offshore-Speicherung erlauben; Meeresschutzgebiete nehmen wir aber aus. Mit der Erlaubnis schließen wir zu unseren europäischen Nachbarn wie Norwegen und vielen weiteren Staaten auf. Wir stellen uns so der Verantwortung anstatt sie auf andere zu verlagern.“

Das Vorhaben

Der Weltklimarat IPCC hatte in seinem jüngsten Bericht klargestellt, dass neben anderen Minderungsmaßnahmen auch CCS/CCU in emissionsintensiven Sektoren mit schwer vermeidbaren Emissionen eine notwendige Klimaschutztechnologie ist, um 1,5 Grad Temperaturerhöhung nicht zu überschreiten. In Europa betreiben bzw. planen Dänemark, Norwegen, die Niederlande, Island, Italien, Frankreich, Kroatien, Polen, Rumänien und das Vereinigte Königreich daher bereits geologische Speicher. Die USA fördern mit dem Inflation Reduction Act die CCS/CCU-Technologien. Auch die Europäische Kommission treibt die europaweite Anwendung der Technologie u. a. über den Net Zero Industry Act voran. Am 6. Februar 2024 wurde zudem eine Mitteilung der Kommission mit einer Industrial Carbon Management Strategy veröffentlicht.

Die vorgelegten Eckpunkte zeigen wichtige Weichenstellungen auf. Diese werden dann in der Carbon Management-Strategie fachlich vertieft. Die vorliegenden Eckpunkte bilden zudem die Grundlage für Anpassungen des Rechtsrahmens zu CCS/CCU in Deutschland. Hierzu hat das BMWK einen Referentenentwurf für die Novelle des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (KSpG) vorgelegt. Dieses soll vor allem einen klaren Rechtsrahmen für den Aufbau einer CO₂-Pipelineinfrastruktur schaffen. Im Referentenentwurf wird zudem die Speicherung Offshore, d.h. in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) bzw. dem Festlandsockel, in engen Grenzen und unter Ausschluss einer Injektion von Kohlendioxid in Meeresschutzgebieten, erlaubt. Die Speicherung Onshore wird weiterhin nicht ermöglicht.

Die Eckpunkte für die Carbon Management-Strategie und der Gesetzentwurf zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes wurden auf der Grundlage des Ende 2022 veröffentlichten Evaluierungsberichts zum Kohlendioxid-Speicherungsgesetz erarbeitet. Bei dem breit angelegten Stakeholderdialog von März bis August 2023 waren Vertreter aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft einbezogen. Dabei wurden alle relevanten Fragen zu Quellen, Transport, Nutzung und Speicherung von CO₂ in Deutschland diskutiert, bevor erste regierungsinterne Abstimmungen folgten.

Die Kerninhalte

Kerninhalte der Eckpunkte der Carbon Management Strategie und des Referentenentwurfs zur Novelle des KSpG:

  • Da Emissionen in bestimmten Bereichen nur schwer oder anderweitig nicht vermeidbar sind, werden die momentan bestehenden Hürden für die Anwendung von CCS/CCU in Deutschland beseitigt. Das betrifft insbesondere Prozesse, die man weder in Gänze vermeiden, noch unmittelbar auf Strom aus erneuerbaren Energiequellen oder Wasserstoff umstellen kann.
  • Um klimaschädliche Emissionen in der Stromerzeugung zu vermeiden, setzt die Bundesregierung auf den beschleunigten Ausbau Erneuerbarer Energien sowie auf den in der Kraftwerksstrategie beschriebenen Kapazitätsmechanismus und im Vorgriff darauf den Neubau von Gaskraftwerken, die auf Wasserstoff umgestellt werden. Für Verstromungsanlagen mit gasförmigen Energieträgern oder Biomasse wird die Anwendung von CCS/CCU im Sinne eines technologieoffenen Übergangs zu einem klimaneutralen Stromsystem ebenfalls ermöglicht, aber jedenfalls bei fossilen Energieträgern nicht gefördert. Es bleibt beim Kohleausstieg. Für Emissionen aus der Kohle-Verstromung wird der Zugang zu CO₂-Pipelines ausgeschlossen.
  • Die staatliche Förderung für CCS/CCU wird auf schwer oder nicht vermeidbare Emissionen fokussiert.
  • Der Hochlauf von CCS/CCU muss im Einklang mit den Treibhausgasminderungszielen des deutschen Klimaschutzgesetzes (KSG) und dem Erreichen der Klimaneutralität 2045 stehen. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, wird die Bundesregierung im Dialog mit den Unternehmen Lösungen suchen, wie Betriebsgenehmigungen für Energieinfrastruktur (Kraftwerke oder Gasleitungen) mit fossilen Brennstoffen rechtssicher so erteilt werden können, dass der Betrieb über das Jahr 2045 hinaus nur mit nicht-fossilen Brennstoffen fortgesetzt werden kann, ohne einen Investitionsstopp, Fehlinvestitionen und Entschädigungsansprüche auszulösen.
  • Um mit dem Bau von CO₂-Pipelines in privater Trägerschaft innerhalb eines staatlichen Regulierungsrahmens beginnen zu können, wird das KSpG entsprechend den Vorschlägen der Bundesregierung im Evaluationsbericht von Ende 2022 aktualisiert. Rechtsunsicherheiten bei der Anwendung des Gesetzes werden behoben. Konkret wird im Referentenentwurf ein einheitliches Zulassungsregime für Kohlendioxidleitungen geschaffen.
  • Die Bundesregierung ratifiziert die Änderung des London-Protokolls zur Ermöglichung des CO₂-Exports zwecks Offshore-Speicherung und nimmt die hierfür notwendigen Änderungen am Hohe-See-Einbringungsgesetz vor.
  • Die Erkundung von Offshore-Speicherstätten in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) bzw. dem Festlandsockel wird gesetzlich ermöglicht. Bei nachgewiesener Standorteignung, unter Berücksichtigung von Sicherheitsstandards und ökologischen Kriterien sowie bei Ausschluss einer Übernutzung des Meeres, können entsprechende Speicher für die industrielle Nutzung erschlossen werden. Eine Injektion von Kohlendioxid in Meeresschutzgebieten ist ausgeschlossen.
  • Dagegen wird die dauerhafte Speicherung von CO₂ im geologischen Untergrund auf dem Gebiet des deutschen Festlands (onshore) weiterhin nicht ermöglicht.

www.bmwk.de