Brunata-Metrona: Prüfung der Rauchmelder mit Wasserablesung zusammenlegen

Am heutigen 13. Mai 2016 ist Tag des Rauchmelders. Er soll das Bewusstsein für die lebensrettenden Geräte stärken. Abrechnungsdienstleister Brunata-Metrona rät, bei der Wasserablesung auch die Geräte zu prüfen zu lassen.

Brunata-Metrona empfiehlt, die Überprüfung der eigenen Rauchmelder in Wohnungen mit der jährlichen Ablesung der Wasserverbräuche zusammenzulegen. – © Brunata-Metrona

Für den Betrieb von Rauchmeldern schreibt der Gesetzgeber jährliche Überprüfungen der Funktionsbereitschaft vor. Je nach Art der Inspektion unterscheidet man Geräte mit Vor-Ort- bzw. Fernprüfung mittels Funk. Technisch sind beide Methoden gleichwertig. Der Abrechnungsdienstleister Brunata-Metrona empfiehlt eine Harmonisierung der Überprüfung mit der Ablesung für Heiz- und Warmwasserenergie, um Beeinträchtigungen für die Wohnungsnutzer so gering wie möglich zu halten. In jedem Fall sei es ratsam, darauf zu achten, dass die verwendeten Geräte über das Q-Label verfügen, so das Unternehmen. Dieses Qualitätssiegel werde nur an Rauchmelder verliehen, die besonders hohen Ansprüchen genügen und über eine 10-Jahres-Batterie verfügen.

Rechtzeitige Montage sicherstellen

Die gesetzliche Rauchmelderpflicht wird auf Länderebene geregelt. In fast allen Bundesländern existieren bereits entsprechende Vorschriften. Aktuell besonders im Fokus steht Nordrhein-Westfalen (NRW). Dort tritt zum Jahresende die Rauchmelderpflicht für Bestandsbauten in Kraft. Die Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen, dass Wohnungseigentümer und -verwalter bereits jetzt aktiv werden sollten, erklärt Brunata-Metrona. In den letzten Wochen vor dem Stichtag könne es bei Geräten und Monteuren zu Engpässen kommen, sodass eine rechtzeitige Montage nicht immer gewährleistet sei.

Wie in etlichen anderen Bundesländern habe der Gesetzgeber auch in NRW die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft dem unmittelbaren Besitzer, somit dem Mieter, übertragen. Der Eigentümer habe jedoch die Möglichkeit, diese Aufgabe über eine Vereinbarung mit seinen Mietern zu übernehmen. Nur so könne er sicherstellen, dass er im Schadenfall nicht auf dem Weg der Sekundärhaftung zur Verantwortung gezogen wird.

Eine Übersicht über die Rauchmelder-Vorschriften der einzelnen Bundesländer finden Sie unter www.brunata-metrona.de/rauchmelder