Bundesarbeitsminister Heil stellt Arbeitsschutzstandard Covid 19 vor

Gemeinsam mit dem Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Dr. Stefan Hussy, hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil Mitte April 2020 den Arbeitsschutzstandard Covid 19 vorgestellt. Dieser setzt einen konkreten Standard beim Arbeitsschutz in Zeiten der Corona-Krise.

„Wer in diesen besonderen Zeiten arbeitet, braucht auch besonderen Schutz. Wichtig ist, dass wir bundesweit klare und verbindliche Standards haben. Auf diese Standards können sich alle verlassen und an diese Standards müssen sich auch alle halten“, so Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. Dr. Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung erklärt dazu: „Die Unfallversicherungsträger werden ihre Expertise einsetzen, um den allgemeinen Coronavirus-Arbeitsschutzstandard mit branchenspezifischen Informationen und Beratungsangeboten zu konkretisieren und weiterzuentwickeln. Im Fokus stehen dabei vor allem die kleinen Betriebe, denn anders als Großbetriebe, die oft auf eigene Spezialisten zugreifen können, sind diese stärker auf unsere Hilfe angewiesen“.

Maßnahme zur Pandemiebekämpfung

Ein betrieblicher Infektionsschutzstandard, der die notwendigen zusätzlichen Schutzmaßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor Sars-CoV-2 beschreibt, soll den Menschen die notwendige Sicherheit geben, ihre Arbeit wieder aufzunehmen. Das setzt ein hinreichendes Vertrauen in Wirksamkeit und Reichweite der laufenden Maßnahmen der Pandemiebekämpfung voraus. Die Wirtschaft soll schrittweise und ohne weitere Rückschläge zur Vorkrisen-Leistung zurückkehren. Ein hohes Maß an Sicherheit und Gesundheit in der Arbeitswelt schafft dafür die Voraussetzung.

Eckpunkte des Arbeitsschutzstandards Sars-CoV-2  

Die Bundesregierung empfiehlt daher einen neuen Arbeitsschutzstandard Sars-CoV-2 mit Eckpunkten wie z.B. betrieblichen Maßnahmen zum Infektionsschutz, Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern auch bei der Arbeit und so organisierten Abläufen, so dass die Beschäftigten möglichst wenig direkten Kontakt haben.

Die ausführlichen Anforderungen zum Sars-CoV-2-Arbeitsschutzstandard finden Sie unter folgendem Link in einem PDF des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

www.bmas.de