Bundesrat billigt Energiegesetze

Der Bundesrat hat am 20. Mai 2022 verschiedene Energiegesetze final gebilligt. Dabei stehen die Abschaffung der EEG-Umlage und die Stärkung der Vorsorge im Energiebereich im Fokus.

Der Bundesrat hat am 2022 drei Energiegesetzen zugestimmt. – © Screenshot www.bmwk.de vom 23.05.2022

Konkret geht es um drei Energiegesetze: Die Novelle des aus dem Jahr 1975 stammenden Energiesicherungsgesetzes, das LNG-Beschleunigungsgesetz sowie das Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher. Neben den genannten Energiegesetzen wurde auch das sogenannte Sanktionsdurchsetzungsgesetzes vom Bundesrat gebilligt. Letzteres soll eine effektivere Durchsetzung der EU- Russlandsanktionen in Deutschland sicherstellen.

Zur Novelle des Energiesicherungsgesetzes

Deutschland wappnet sich mit dem Update des aus dem Jahr 1975 stammenden Energiesicherungsgesetzes weiter für eine Zuspitzung der Lage auf den Energiemärkten. Das Gesetz gibt der Bundesregierung Handlungsmöglichkeiten bei einer Gefährdung oder Störung der Energieversorgung. Das reicht von Verordnungsermächtigungen, über eine Stärkung der europäischen Solidarität bis hin zur Einrichtung einer digitalen Plattform, die eine bessere Steuerung der Gasreduktion bei Unternehmen erlaubt.

Zusätzlich bietet das Gesetz Rechtsgrundlagen für besondere Maßnahmen der Krisenvorsorge, die unter bestimmten klar definierten Voraussetzungen schon vor Eintritt einer unmittelbaren Gefährdung oder Störung der Energieversorgung angewendet werden können. Dazu gehört, dass Unternehmen, die kritische Energieinfrastrukturen betreiben, bei Bedarf unter eine Treuhandverwaltung gestellt werden können, und zwar dann, wenn sie ihren Aufgaben nicht mehr hinreichend nachkommen und eine Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit droht. Als letztes Mittel ist unter klar benannten und engen Bedingungen auch eine Enteignung möglich, wenn die Sicherung der Energieversorgung nicht anders gewährleistet werden kann.

Zudem wird eine Regelung zur Preisanpassung entlang der gesamten Lieferkette für den Fall aufgenommen, dass Gaslieferungen aus einem Drittstaat nach Deutschland ausbleiben oder drastisch gekürzt werden. Voraussetzung ist die Feststellung erheblich verminderter Gasimporte in der Alarm- oder Notfallstufe gemäß Notfallplan Gas. Ziel dieser Regelungen zur Preisanpassung ist es, die Marktmechanismen und Lieferketten so lange wie möglich aufrechtzuerhalten und Kaskadeneffekte zu verhindern.

Zum LNG-Beschleunigungsgesetz

Der Bundesrat hat zudem dem Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases (LNGG) zugestimmt. Durch das Gesetz werden die Verfahren zur Zulassung der Errichtung und des Betriebs von festen und schwimmenden Flüssiggasterminals (LNG-Terminals, Liquified Natural Gas), sogenannten FSRU (Floating Storage and Regasification Units) sowie des Baus der erforderlichen Anbindungsleitungen zum Gasnetz beschleunigt.

Zur Abschaffung der EEG-Umlage

Der Bundesrat hat weiterhin den Gesetzentwurf zur Absenkung der Kostenbelastung durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher final gebilligt. Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass die EEG-Umlage ab dem Jahr 2023 vollständig aus dem Energie- und Klimafonds finanziert werden soll. Mit dem beschlossenen Gesetz wird die EEG-Umlage bereits ab dem 1. Juli 2022 nicht mehr erhoben. Zielsetzung des Gesetzes ist es, angesichts der aktuellen Hochpreisphase eine spürbare Entlastung der Verbraucher bei den Stromkosten zu erreichen.

Um sicherzustellen, dass die Entlastung auch tatsächlich zum 1. Juli 2022 an die Verbraucher weitergegeben wird, verpflichtet das Gesetz die Stromlieferanten zu einer entsprechenden Absenkung der Preise zum 1. Juli. Das muss dann für die Verbraucher jeweils transparent auch ersichtlich sein.

Die komplette Mitteilung lesen Sie unter https://bit.ly/3wBaQ4I.

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