Bundestag beschließt neue Energiegesetze

Am 31. Januar hat der Bundestag zahlreiche Energiegesetze vor der Neuwahl auf den Weg gebracht. Dazu zählen u. a. die Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), ein Biomassepaket und die Verlängerung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG).

Reichstagskuppel mit-PV-Dach-Anlage im Vordergrund
Noch vor der Neuwahl haben CDU, SPD und Grüne neue Energiegesetze für die Energiewende beschlossen. – © BSW

Die Verbände Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) und der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) begrüßen die Beschlüsse von CDU, SPD und Grüne zu wichtigen Energiegesetzen für die Energiewende. Der BSW informiert, was sich in Zukunft für PV-Anlagenbetreiber ändert.

Bundestag glättet Solarstrom-Spitzen

Betreiber neuer PV-Anlagen erhalten zukünftig keine EEG-Vergütung mehr für das Einspeisen von PV-Strom in Zeiten negativer Börsenstrompreise. Die Situation entsteht, wenn zu viel PV- oder Windstrom ins Netz fließt und der Stromverbrauch niedrig ist. Damit sich Solarstromanlagen weiter für ihre Besitzer rechnen, greift ein Kompensationsmechanismus: Die nicht vergütete Solarstromeinspeisung, kann durch eine Verlängerung des rund 20jährigen Vergütungszeitraums nachgeholt werden.

Damit halte sich der finanzielle Nachteil für Betreiber laut Solarverband in Grenzen. Durch eine intelligente Nutzung und Zwischenspeicherung des PV-Eigenstroms können sie sogar wirtschaftlich profitieren. Sie tragen so dazu bei, Stromspitzen und negative Strompreise zu vermeiden.

Betreiber von bestehenden PV-Anlagen können freiwillig an der Neuregelung teilnehmen. Als Anreiz für den Wechsel erhalten sie eine Vergütungserhöhung von 0,6 ct/kWh. Für Bestandsanlagen gelten im Wesentlichen die Anforderungen zum jeweiligen Zeitpunkt der Inbetriebnahme.

Betreiber von Bestandsanlagen können die neue Regelung auf freiwilliger Basis nutzen und erhalten dafür eine um 0,6 Cent erhöhte Vergütung.

Smart-Meter-Rollout und PV-Anlagen

Im EnWG enthalten ist das Messstellenbetriebsgesetz. Hier wurde beschlossen, den Rollout von intelligenten Messsystemen (iMSys) und Steuerungstechnik zu beschleunigen. Gesteuert werden müssen PV-Anlagen ab einer Leistung von 7 kWp. Ausgenommen von der Steuerungspflicht sind sogenannte „Nulleinspeise-Anlagen”, die keinen Strom ins Netz einspeisen sowie Steckersolargeräte (Balkon-PV).

Smart Meter kosten zukünftig mehr Geld. Die Ampelkoaltion hatte diese mit einer Preisbremse versehen. Aber Anlagenbetreiber können mit Smart Meter an den günstigen dynamischen Stromtarifen teilnehmen und damit dann Stromkosten sparen. Die max. zulässigen Entgelte für intelligente Strommessgeräte steigen für PV-Anlagen auf Einfamilienhäusern mit einer Leistung von 2 bis 15 kW um 30 Euro pro Jahr. Für größere Anlagen von 15 bis 25 kW steigen die Kosten um 40 Euro, und für Anlagen von 25 bis 100 kW um 20 Euro pro Jahr an. Hinzu kommen Kosten für den Einbau und Betrieb der Smart Meter in Höhe von jährlich 50 Euro.

Reduzierung der max. Einspeiseleistung

Die Einspeiseleistung neuer PV-Anlagen ohne Smart Meter begrenzt das Gesetz auf 60 %. Da inzwischen nahezu alle neuen Solaranlagen einen intelligent betriebenen Speicher besitzen, dürften Betreibern laut BSW in der Regel keine Nachteile entstehen. Solare Erzeugungsspitzen gelangen so nicht ins Stromnetz, sondern werden entweder direkt vor Ort verbraucht, mit Hilfe von Speichern zeitversetzt vor Ort verbraucht oder zeitversetzt eingespeist.

Nur in den seltenen Fällen führt die beschlossene Kappung der Einspeiseleistung zu Abregelungs- und damit Rentabilitätsverlusten. Die Reduzierung der Einspeiseleistung auf 60 % gilt für alle Photovoltaik-Systeme mit einer Leistung unter 100 kW mit Ausnahme von Balkon-PV.

Neue Energiegesetze: Flexiblere Fahrweise von Stromspeichern

Mehr als 80 % neuer PV-Anlagen auf Eigenheimen besitzen einen Batteriespeicher. Nutzer können ihn künftig auch zum Zwischenspeichern von Netzstrom nutzen und ihn damit netz- und systemdienlicher betreiben. Möglich machen das die Pauschaloption für Heimspeicher und die Abgrenzungsoption für größere Speicher.

Beide Optionen dienen dazu, förderfähige Solarstrommengen im Speicher von nicht förderfähigem Graustrom aus dem Netz abzugrenzen. Das ermöglicht eine flexible Nutzung der Speicher nicht nur für den Eigenverbrauch, sondern auch für den Stromhandel und Systemdienstleistungen.

Vorläufige Verlängerung KWK-Gesetz

Die vorläufige Verlängerung des KWKG gewährleistet Kontinuität für die Kraft-Wärme-Kopplung. Laut BEE muss der Fokus perspektivisch auf der grünen KWK liegen. Die Geltungsdauer haben die Politiker leicht angepasst. Eine pauschale Verlängerung bis 2030 wurde zurückgestellt. Der Gesetzgeber will das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hinsichtlich der beihilferechtlichen Betrachtung des KWK-Gesetzes abwarten. Das Urteil wird für das 1. Halbjahr 2025 erwartet.

Energiegesetze: Umfassendes Biomassepaket beschlossen

Das beschlossene Biomassepaket gilt als dringend notwendige Maßnahme, um den kurzfristigen Rückbau vieler Biogasanlagen zu verhindern. Das Ausschreibungsvolumen für Bioenergie im Biomassepaket hat der Bundestag erhöht. Das Gesetz hebt das Ausschreibungsvolumen für 2025 auf 1.300 MW an. Der Flexibilitätszuschlag wurde auf 100 Euro pro kW angehoben. Der Bund will auch die Biogasanlagen mit durchdachten Wärmekonzepten in den Ausschreibungen stärker berücksichtigen.

www.solarwirtschaft.de

www.bundestag.de

www.bee-ev.de