BWP zum zweiten Wärmepumpengipfel

Am 16. November fand der zweite Wärmepumpengipfel in Berlin statt. Nachdem die Wärmepumpenbranche sich auf dem ersten Gipfel im Juni 2022 zum politisch avisierten Markthochlauf auf jährlich 500.000 installierte Wärmepumpen ab 2024 bekannt hatte, ging es nun darum, konkrete Maßnahmen-Pakete zu erarbeiten. Dr. Martin Sabel, Geschäftsführer des Bundesverbands Wärmepumpe e. V., fand hierzu klare Worte.

Marktprognose zum aktuellen Gesamtmarkt Wärmeerzeuger und Wärmepumpen. – © BWP e. V.

„Wir freuen uns über die breite Allianz aus Verbänden und Unternehmen, die den gerade stattfindenden Wärmepumpenhochlauf unterstützen und begleiten“, betont Dr. Martin Sabel auf der Pressekonferenz des BMWK.

„Die Wärmepumpe wird die Gasheizung als Standardheizung in wenigen Jahren abgelöst haben – wir sind auf einem guten Weg, brauchen jedoch den uneingeschränkten Rückhalt der Politik“, so Sabel weiter. In diesem Jahr werde die Branche voraussichtlich ein Wachstum von ca. 40 % verzeichnen können, im September wurden ca. 23.000 Anlagen eingebaut – das seien 69 % mehr als im gleichen Monat des Vorjahres.

Produktionssteigerung sichern

Wärmepumpenhersteller haben laut dem BWP bereits damit begonnen, durch Milliarden-Investitionen in den Ausbau ihrer Produktions‐ und Schulungskapazitäten ihren Beitrag zu leisten. Um den Hochlauf bis 2024 umzusetzen, müsse die Industrie deshalb auf verlässliche und stabile Rahmenbedingungen vertrauen können.

Für Deutschland und das europäische Umfeld sei es essenziell, zukunftsfähigen Klimaschutztechnologien, die Deutschland unabhängig von fossilen Energieimporten machen, faire und attraktive Rahmenbedingungen zu bieten, auch um die Wertschöpfung in Europa zu halten bzw. nach Europa zu holen. Das bedeute unter anderem, die Zusage entsprechender Fördermaßnahmen wie Zins-günstiger Kredite, Superabschreibungen oder Unterstützung von Forschungsprojekten.

Entscheidend sei auch, die Produktion von Schlüsselkomponenten der Wärmepumpe in der EU voranzutreiben, um heimische Produktionsstandorte zu sichern und die Abhängigkeiten von außereuropäischen Lieferanten zu reduzieren. 

Anteil für Heizungssysteme ordnungsrechtlich verankern

Die ordnungsrechtliche Festlegung darauf, dass neu eingebaute Heizungssysteme ab 2024 einen Anteil erneuerbarer Energien von mindestens 65 % enthalten sollen, müsse schnellstmöglich gesetzlich verankert werden, damit die Akteure der Wärmepumpenwertschöpfungskette – ob Hersteller, Zulieferer, Planer oder Fachhandwerker – klare Planungssicherheit haben. Der BWP begrüßt, dass auch Wirtschaftsminister Habeck sich hier zu einer zügigen Verankerung im Ordnungsrecht bekannt hat.

Wärmepumpenhochlauf nicht gefährden

Die Überarbeitung der derzeit geltenden F‐Gase Verordnung, so heißt es in der Stellungnahme des BWP weiter, müsse zwingend ohne die Gefährdung des Wärmepumpenhochlaufs erfolgen. Jede zusätzliche Wärmepumpe – unabhängig davon, mit welchem Kältemittel sie betrieben wird, stelle gegenüber der immer noch dominierenden Gasheizung einen unverzichtbaren Mehrwert für den Klimaschutz da. Für die Umstellung auf natürliche Kältemittel unter den gegebenen Voraussetzungen braucht die Branche ein Zeitfenster, das über das von der EU skizzierte Verbot für florierende Kältemittel ab 2025 hinausgeht.

Aktuell, so Martin Sabel, sei allerdings besonders wichtig, dass es im Zuge der Strom‐ und Gaspreisbremse nicht zu Marktverzerrungen zugunsten von Gasheizungen komme, um keine falschen Signale für künftige Investitionen zu senden. „Die Betriebskosten der Wärmepumpen müssen im Vergleich attraktiv bleiben – das ist aktuell wichtig“, so Sabel.  „Entscheidend ist jedoch vor allem, dass die Wärmepumpe langfristig auch hinsichtlich der Verbrauchkosten günstiger sein wird als das Heizen mit fossilen Energieträgern – hier ist es wichtig, über die aktuell angespannte Situation hinauszudenken und Verbraucher und Verbraucherinnen über die langfristige Entwicklung der Energiepreise zu informieren.“

www.waermpepumpe.de