CE-Kennzeichnung: BTGA veröffentlicht Leitfaden

Leitfaden „CE-Kennzeichnung“ soll als Orientierungshilfe für den Umgang mit der europäischen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG dienen.

Cover des BTGA-Praxisleitfadens „CE-Kennzeichnung“. – © BTGA e.V. / DifferR / Shutterstock.com

In der Branche der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) wird seit vielen Jahren diskutiert, inwieweit die europäische Maschinenrichtlinie 2006/42/EG auf Anlagen der TGA anwendbar ist. Als Orientierungshilfe für den praktischen Umgang mit dieser Richtlinie hat der BTGA – Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. jetzt seinen Praxisleitfaden „Konformitätsbewertungsverfahren und CE-Kennzeichnung in der TGA nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG“ veröffentlicht. Der Leitfaden ist zum Preis von 15 Euro (inkl. MwSt., zzgl. Versandkosten) hier erhältlich.

Inhalt des Praxisleitfadens zur CE-Kennzeichnung

In diesem BTGA-Praxisleitfaden werden die wesentlichen einschlägigen Begriffe erläutert, der Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie in der TGA definiert, die Aufgabenstellung, die Schnittstellen und die Verantwortlichkeiten im Rahmen eines Konformitätsbewertungsfahrens beschrieben und die Grundlagen der CE-Kennzeichnung erläutert. Anhand praktischer Beispiele wird die Umsetzung der Maschinenrichtlinie gezeigt. Außerdem bietet der Leitfaden Interpretations- und Argumentationshilfen für die Einordnung von Anlagen der TGA nach Maschinenrichtlinie.

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