Darf ich in Zeiten von Corona meine Klimaanlage betreiben?

Aktuell erreichen den Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks (BIV) häufig Fragen von Betreibern, wie vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Pandemie mit RLT-Anlagen und Klimageräten umzugehen ist.

Weitergehende Informationen erhalten Sie über die BIV-Geschäftsstelle in Bonn. – © Screenshot www.biv-kaelte.de (Stand: 13.05.2020)

Nach dem derzeitigen Kenntnisstand kann man dabei nachfolgendes festhalten.

Informationen des Robert-Koch-Institut

Robert-Koch-Institut: Da es sich bei Covid-19 um eine primär über Tröpfchen verbreitete Infektion handelt (und nicht primär über die Luft übertragene Infektion) ist nach jetzigem Kenntnisstand nicht davon auszugehen, dass eine Weiterverbreitung von SARS-CoV-2 über betriebene Lüftungsanlagen (zum Beispiel in öffentlichen Gebäuden, Hotels) erfolgt.

  • Corona-Viren werden durch Tröpfcheninfektion übertragen, daher ist eine gute Lüftung der Räume mit möglichst hohem Außenluftanteil zu empfehlen.
  • Umluftanteile, wenn möglich, zugunsten von Außenluftanteilen reduzieren.
  • Über die Außen- und Zuluftleitungen können auch aufgrund der Filtrierung keine Tröpfchen, die das Corona-Virus enthalten könnten, in die Räume ein-getragen werden.
  • Abluftleitungen, die möglicherweise mit Tröpfchen belastete Abluft aus den Räumen aufnehmen, transportieren diese nicht in andere Bereiche.
  • Sekundärluftgeräte (Ventilatorkonvektoren, Split-Innenteile, etc) sind nur im jeweiligen Raum (Umluft) wirksam und übertragen die Luft/Viren nicht in andere Räume.
  • Viren sind immer an Aerosole oder Staubpartikel gebunden und schweben daher in der Regel nicht als Virus frei im Raum. Sie werden daher wie alle an-deren Partikel im Filtermaterial eingelagert. Für die Wartung und den Aus-tausch beladener Filter ist immer persönliche Schutzausrüstung (Schutzkittel, Mund-/Nasenschutz FFP3 und Schutzbrille) zu tragen. 

Weitergehende Informationen erhalten Sie über die BIV-Geschäftsstelle in Bonn.

www.biv-kaelte.de