Die Feuerstättenampel

Der Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI) und Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks – Zentralinnungsverband (ZIV) haben mit der „Feuerstättenampel“ ein System entwickelt, das anzeigt, wann eine Feuerstätte ausgetauscht werden muss.

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Bis Ende 2017 müssen alle alten Kaminöfen, Kachelofeneinsätze sowie Heizkamine mit einer Typprüfung vor 1985 stillgelegt, nachgerüstet oder ausgetauscht werden, wenn sie die vorgegebenen Grenzwerte nicht erfüllen. Weitere Fristen laufen in den Jahren 2020 und 2024 ab. Dies schreibt die Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1.BImSchV) vor. Experten schätzen, dass in den kommenden acht Jahren über 4 Mio. Feuerstätten erneuert werden müssen.

Über 4 Mio. Feuerstätten müssen erneuert werden

Damit das Thema insbesondere für Endverbraucher transparenter wird, haben der Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI) und der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks – Zentralinnungsverband (ZIV) eine einfache Einordnung für Feuerstätten entwickelt: Die „Feuerstättenampel“. Dabei handelt es sich um ein Merkblatt, das anhand der Farben Rot, Gelb und Grün zeigt, wie in Zukunft mit der Feuerstätte zu verfahren ist. Die einfache und anschauliche Einordnung anhand der Farben zeigt dem Betreiber auf, welche Emissionswerte seine Feuerstätte hat und wann sie veraltet ist und somit gegen ein modernes Gerät ausgetauscht werden muss.

Rot steht für „Das Gerät ist bereits über 40 Jahre alt und überfällig“. Abgestufte Orangetöne veranschaulichen die Fristen bis 2017, 2020 und 2024 und weisen den Verbraucher darauf hin, bis wann er die Feuerstätte stilllegen, nachrüsten oder austauschen muss. Wessen Ampel auf Grün steht, der kann sein Gerät auch in Zukunft mit gutem Gewissen betreiben. Das Merkblatt steht auf www.ratgeber-ofen.de als kostenloser Download zur Verfügung.

www.hki-online.de