EEG: Reduzierte Einspeisevergütung amtlich

Jetzt gilt das neue EEG. Die Förderung von Photovoltaik-Strom hat sich je nach Fall um bis zu 25 Prozent reduziert. Damit niemand ratlos zurückbleibt, hier noch mal die Beträge für Dachanlagen.

Susanne Abel

EEG: Reduzierte Einspeisevergütung amtlich

Jetzt gilt das neue EEG. Die Förderung von Strom aus Photovoltaikanlagen hat sich je nach Fall um bis zu 25 Prozent reduziert. Damit niemand ratlos zurückbleibt, hier noch mal die Beträge für Dachanlagen. Die neuen Einspeisevergütungen gelten rückwirkend ab dem 1. April 2012. Es ergeben sich folgende Vergütungsklassen für Solarstrom: – Dachanlagen unter 10 kW: 19,5 Cent pro kWh – Dachanlagen 10 bis 40 kW: 18,5 Cent pro kWh – Dachanlagen 40 bis 1.000 kW: 16,5 Cent pro kWh – Dachanlagen 1.000 bis 10.000 kW: 13,5 Cent pro kWh – Freiflächenanlagen mit Leistungen von mehr als 10 MW erhalten künftig grundsätzlich keine Vergütung mehr. Betreiber von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung zwischen 10 und 1.000 kW pro Jahr erhalten zudem nur noch 90 Prozent des produzierten Stroms vergütet. Einen Sonderstatus genießen Anlagen unter 10 kW und Freiflächenanlagen: Sie fallen nicht unter die Beschränkung, deren Strom wird weiter zu 100 Prozent vergütet.