Energielabel ab April auch für Holzheizungen

Ab dem 1. April gilt in Deutschland das EU-Energieeffizienzlabel auch für Festbrennstoff-Kessel wie Pellet-, Hackschnitzel- und Scheitholzheizungen.

Seit Jahresanfang 2018 gilt das EU-Energieeffizienzlabel auch für Pelletkaminöfen mit Wassertasche, die hydraulisch in das Heizungssystem eingebunden sind. – © Piazzetta Dtl. GmbH

Seit September 2015 müssen neue Öl- und Gasheizungen, Wärmepumpen sowie Warmwasserbereiter und -speicher ein Energielabel tragen. Das Label bewertet die Energieeffizienz der Heizungsanlage mit einer Bandbreite der Klassen von A+++ (sehr gute) bis G (mangelnde Effizienz). Zum Jahresanfang 2016 wurde das Energielabel bundesweit auch für alte Öl- und Gasheizungen bis 400 kW Heizleistung eingeführt. Die Vorschriften zur Energieverbrauchskennzeichnung galten bislang aber noch nicht für holzgefeuerte Kessel und Kaminöfen, denn die EU-Kommission hat die Regelungen für Heizungen zeitlich versetzt beschlossen.

Bessere Energieeffizienzklasse als Öl- und Gaskessel

Die Verordnungen für Festbrennstoffkessel bis 70 kW Nennwärmeleistung sehen das Energielabel nun ab dem 1. April 2017 vor. Die Einstufung der Kessel in die Energieeffizienzklassen muss von den Herstellern vorgenommen werden. Nach Einschätzung des Deutschen Pelletinstituts (DEPI) ist zu erwarten, „dass Pelletkaminöfen in der Regel mit A++ eingestuft werden“. Sie erhalten damit eine bessere Bewertung als alle anderen Einzelfeuerungsanlagen. Brennwertkessel werden in der Regel ein A++ erhalten, alle anderen Pelletkessel vornehmlich in die Klasse A+ eingeordnet.

In Verbundanlagen werden sich die Energieeffizienzklassen von Pelletheizungen durch Kombination mit einer Solaranlage vielfach um eine Klasse auf A++ (einfache Pelletkessel) bzw. A+++ (Brennwertkessel) verbessern lassen, heißt es weiter aus Berlin. Damit werden Pelletkessel in der Regel eine bessere Energieeffizienzklasse tragen als Öl- und Gaskessel, so das DEPI. Gleichzeitig dürften Pelletheizungen eine geringfügig schlechtere Energieeffizienzklasse erhalten als Wärmepumpen, denn die gängigen Luft-Wärmepumpen erhalten in der Regel ein A++. Nur die Sole- und Wasser-Wärmepumpen werden ab dem Jahr 2019 in die Energieeffizienzklasse A+++ eingestuft.

Übergangsfrist bis zum 1. Juli

Zum Stichtag am 1. April sind nach DEPI-Angaben allerdings nicht alle Pflichten der neuen Verordnung einzuhalten. Die Verordnung differenziert zwischen Pflichten für Lieferanten, die ab dem Stichtag gelten sowie Pflichten der Händler, die erst ab dem 1. Juli greifen. Zum 1. Januar 2018 soll schließlich das Energielabel für Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräte bis 50 kW Nennleistung starten.

Beratung vom Heizungsbauer weiterhin nötig

Verbraucher können anhand des Labels jedoch nur Unterschiede in der Energieeffizienz verschiedener Heizungstypen, nicht aber zwischen Geräten desselben Typs verschiedener Hersteller feststellen. Auch zu den Emissionen und den CO2-Einsparungen einer Heizanlage macht das Label keine Angaben. „Das Energielabel reicht als Entscheidungshilfe für die Kunden nicht aus“, betont daher Jens Dörschel, Fachreferent beim DEPI. „Es sagt nichts über die zu erwartenden Heizkosten aus. Diese müssen die Verbraucher weiterhin auf Basis des Energieverbrauchs des Gebäudes und der Brennstoffpreise abschätzen. Hausbesitzer sollten daher zur Frage, welche Heizung für das eigene Gebäude die richtige ist, auch zukünftig den Rat von Fachleuten einholen“, stellt Dörschel klar.

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