Energiemonitoring für Nichtwohngebäude gefordert

Auch wenn das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) oft lediglich auf ein „Heizungsgesetz“ für den Wohnbereich reduziert und kontrovers diskutiert wird, beinhaltet das GEG wegweisende Änderungen für Nichtwohngebäude. Es geht um die Steigerung der Energieeffizienz und somit die Reduzierung des CO2-Ausstoßes im Gebäudesektor. Das Energiemonitoring bildet dafür die Grundlage.

Die Leistungsmöglichkeiten der Gebäudeautomationsbranche wie ESG-Reporting
Die Leistungsmöglichkeiten der Gebäudeautomationsbranche wie ESG-Reporting sind unter www.gebaeude-automation.com zusammengestellt. – © Screenshot www.gebaeude-automation.com (Stand 14.12.2023)

Das GEG setzt hierbei Anforderungen aus der europäischen EPBD 2018 (Energy Performance of Buildings Directive) in nationales Recht um. Erstmals wird eine Gebäudeautomation, das heißt eine erforderliche Funktionalität der Gebäudetechnik in den Bereichen Heizung, Klima und Lüftung verbindlich vorgeschrieben, um die erforderlichen ambitionierten Energie- und Klimaziele erreichen zu können. Der Fachverband Automation + Management für Haus + Gebäude im VDMA unterstützt diese Vorgaben ausdrücklich.

Erstmals wird auch ein Energiemonitoring für Nichtwohngebäude gefordert. Ein automatisiertes Energiemonitoring bildet die Grundlage, um Energieströme in den Gebäuden zu verstehen und bewerten zu können.

Energieeffizienzklasse „B“ gefordert

Peter Hug, Geschäftsführer des VDMA Fachverbands Automation + Management für Haus + Gebäude
Dr. Peter Hug, Geschäftsführer des VDMA Fachverbands Automation + Management für Haus + Gebäude. – © VDMA

Erstmals wird auch eine Energieeffizienzklasse „B“ also ein grüner Bereich nach der DIN EN 15232 bzw. DIN EN ISO 52120 für Nichtwohngebäude mit einer Nennleistung der Heizungsanlage oder der kombinierten Raumheizungs- und Lüftungsanlage von mehr als 290 kW gefordert. Dies betrifft somit typische Nichtwohngebäude ab etwa 500 m2. Diese Gebäude benötigen dann beispielsweise eine kommunikative Gebäudetechnik mit Temperaturmessungen und Regelsystemen in Räumen. Auch besteht weiterhin die Pflicht für einen hydraulischen Abgleich.

Das neue GEG gilt für alle Neugebäude bereits ab dem 1. Januar 2024 sowie für Bestandsgebäude ab dem 1. Januar 2025.

„Dies ist eine anspruchsvolle gesellschaftliche Aufgabe, die wir nur gemeinsam erreichen können. Die Hersteller von Gebäudeautomationssysteme können, müssen und wollen hier einen wichtigen Beitrag leisten“, sagt Peter Hug, Geschäftsführer des VDMA Fachverbands Automation + Management für Haus + Gebäude (VDMA-AMG).

Die Leistungsmöglichkeiten der Gebäudeautomationsbranche wie ESG-Reporting sind auf der Internetpräsenz www.gebaeude-automation.com zusammengestellt.

www.vdma.org