EnEV-Verschärfung: Zwei Drittel der Bauherren nicht betroffen

Zum Jahreswechsel werden die energetischen Anforderungen an neue Häuser weiter verschärft. Um 25 Prozent senkt die Energieeinsparverordnung (EnEV) dann den zulässigen Energieverbrauch.

Zum 1. Januar wird die EnEV verschärft. Doch zwei Drittel der Bauherren sind davon nicht betroffen. – © Zukunft ERDGAS e.V.

Dennoch können Bauherren der Novelle gelassen entgegensehen. Denn zwei Drittel aller Neubauten liegen schon heute besser, als künftig vorgeschrieben sein wird. Und auch für die anderen Gebäude gibt es Möglichkeiten, ohne große Mehrkosten die Vorgaben zu erfüllen.

Die verschärften Auflagen gelten für alle Wohnhäuser, deren Bauanträge ab dem 1. Januar 2016 eingereicht werden. Schon heute liegen sämtliche Ein- und Zweifamilienhäuser, die durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) förderfähig sind, energetisch unter dem Anforderungsniveau. Nach den letzten verfügbaren Zahlen der KfW entsprachen 2013 etwa 64 % aller Neubauten der KfW-Effizienzklasse 70 oder besser. Die so geplanten Effizienzhäuser können auch weiterhin problemlos errichtet werden und genügen auch den neuen Anforderungen. „Die EnEV-Verschärfung klingt dramatischer, als sie in Wirklichkeit ist. Die Entwicklung im Markt für Einfamilienhäuser ist der Entwicklung der Energieeinsparverordnung bereits einen Schritt voraus“, erklärt Dr. Timm Kehler, Vorstand der Brancheninitiative Zukunft Erdgas.

Auch bei Häusern mit geringem Wärmeschutz gibt es günstige Möglichkeiten, die Anforderungen zu erfüllen. Das Institut für technische Gebäudeausrüstung (ITG) hat im Auftrag von Zukunft Erdgas nachgerechnet, wie die neuen Vorgaben am günstigsten erfüllt werden können. Sieger im so genannten Vollkostenvergleich, der sowohl die Investition als auch die laufenden Kosten berücksichtigt: Heizen mit Erdgas-Brennwert und Solarthermie. Bei den reinen jährlichen Heizkosten ist die erdgasbetriebene Brennstoffzelle als günstigste Option Testsieger. Kehler: „Die technische Vielfalt der Heiztechnologien ist groß. Auch ab 2016 können die Verbraucher weiterhin die gesamte Bandbreite der Erdgas-Technologien nutzen und von den Vorteilen des Energieträgers Erdgas profitieren.“

www.zukunft-erdgas.info