Erklärung der Allianz für Vergaberecht

Die Allianz für Vergaberecht von Verbänden aus Industrie, Handel und Handwerk setzt sich in einer gemeinsamen Erklärung für ein vereinfachtes Vergaberecht und bundesweit einheitliche Vergabebestimmungen ein. Zudem spricht sie sich dagegen aus, immer mehr öffentliche Aufträge dem Vergaberecht zu entziehen.

Gemeinsame Erklärung der Allianz für Vergaberecht
Gemeinsame Erklärung der Allianz für Vergaberecht – © Allianz für Vergaberecht

Die Erklärung im Wortlaut

Öffentliche Aufträge und Konzessionen werden im Wettbewerb und im Wege transparenter Vergabeverfahren unter Wahrung der Wirtschaftlichkeit und der Verhältnismäßigkeit vergeben (§ 97 Abs. 1 GWB). Diese fundamentalen Grundsätze des Vergaberechts schützen wirksam vor Korruption und „Hoflieferantentum“. Damit sie Wirkung entfalten können, dürfen nicht immer mehr öffentliche Aufträge dem Vergaberecht entzogen werden (z. B. durch Erhöhung der EU-Schwellenwerte über die turnusgemäße Anpassung hinaus, Ausweitung von Inhouse-Vergaben und Interkommunaler Zusammenarbeit und weniger effektiven Rechtsschutz). Ansonsten verlieren seriöse Unternehmen jeden Anreiz, sich an Vergabeverfahren zu beteiligen.

Auch die derzeitigen Bemühungen, das Vergaberecht zu vereinfachen und Vergabeverfahren zu beschleunigen, sind im Lichte der oben genannten Vergabegrundsätze zu betrachten. Dabei sollte Rechtsanwendung grundsätzlich Vorrang vor Rechtsänderung haben. Dafür sind Kenntnisse der rechtlichen Möglichkeiten, ein entsprechender Gestaltungswille und ausreichend personelle und technische Ressourcen in der Praxis unerlässlich.

Wirkliche Vereinfachung bedeutet aber auch, den rechtlichen Flickenteppich im Unterschwellenbereich zu beseitigen. Im Interesse von Auftraggebern und Unternehmen fordern wir den Bund und die Bundesländer daher auf, auch unterhalb der europäischen Schwellenwerte für bundesweit einheitliche, einfache, objektive, transparente und wettbewerbliche Vergabebestimmungen zu sorgen, die praxisgerecht eingehalten und bei Bedarf überprüft werden können.

Dazu bietet es sich an, basierend auf einer gemeinsamen Rechtsgrundlage die in der Praxis bereits bekannten und bewährten Bestimmungen – die Unterschwellenvergabeordnung sowie die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (Teil A, Abschnitt 1) – bundesweit einheitlich für anwendbar zu erklären.

Die Unterzeichner

Bitkom

Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung

Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks

Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft

Bundesverband der Deutschen Industrie

Bundesverband Rollladen + Sonnenschutz

Deutscher Stahlbau-Verband

Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie

Hauptverband der Deutschen Bauindustrie

Transparency International Deutschland

Verband der Automobilindustrie

Verband der Elektro- und Digitalindustrie

Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau

Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke

Zentralverband des Deutschen Baugewerbes

Zentralverband des Deutschen Handwerks

Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks

Zentralverband Sanitär Heizung Klima

Zentralverband Schilder und Lichtreklame