FGK-Empfehlungen zur Hygieneinspektion

Mit dem Status-Report 15 „Raumlufttechnische Anlagen – Durchführung von Hygieneinspektionen nach VDI 6022“ will der Fachverband Gebäude-Klima (FGK), dass die Durchführung der Inspektion für alle Beteiligten transparenter spezifiziert werden.

Mit dem Status-Report 15 will der Fachverband Gebäude-Klima (FGK) die Durchführung von Hygieneinspektionen an raumlufttechnischen Anlagen „fachgerecht und transparent gestalten“. – © FGK

Der Status-Report 15 bietet laut FGK „wertvolle Informationen zu Erstinspektion, Wiederholungsinspektionen, Durchführungsempfehlungen und technischen Anforderungen“. Die Hygiene-Erstinspektion ist verpflichtend an Anlagen durchzuführen, die fertiggestellt wurden und vor der Inbetriebnahme stehen, ebenso an Anlagen, welche im Bestand sind, aber an denen noch keine Erstinspektion durchgeführt wurde sowie nach wesentlichen Änderungen der Anlagen. Darüber hinaus empfiehlt der Fachverband eine Erstinspektion bei einem Betreiberwechsel zu Beginn der Betriebstätigkeit. Die Wiederholungsinspektionen sind bei raumlufttechnischen Anlagen mit Befeuchtung im Abstand von zwei Jahren und bei Anlagen ohne Befeuchtung im Abstand von drei Jahren verpflichtend.

Fachgerechte Durchführung

Als wesentlicher Bestandteil für den hygienischen Betrieb von raumlufttechnischen Anlagen betreffen die Inspektionsempfehlungen nicht nur deren Eigentümer und Betreiber, sondern auch Raumluftqualitätsmanager (RLQ-Manager), vom VDI geprüfte Fachingenieure (RLQ) oder Fachkundige mit einer Qualifikation der Kategorie A nach VDI 6022 Blatt 4. Mit der Veröffentlichung des Status Reports 15 liefert der FGK „nachhaltige Empfehlungen, die von allen Beteiligten genutzt werden können, um die Durchführung der Hygieneinspektionen fachgerecht und transparent zu gestalten“.

Den Status-Report 15 „Raumlufttechnische Anlagen – Durchführung von Hygieneinspektionen nach VDI 6022“ finden Sie hier.

www.fgk.de