Förderung für Mini-KWK-Anlagen reduziert

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat zum 1. Januar 2014 die Fördersätze für Mini-KWK-Anlagen um 5% reduziert.

Susanne Abel

Die Fördersätze für Mini-BHKW-Anlagen nach dem Mini-KWK-Impulsprogramm wurden gemäß den Förderrichtlinien zum 1. Januar 2014 gesenkt. – © N-Media-Images / Fotolia

Förderung für Mini-KWK-Anlagen reduziert

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat zum 1. Januar 2014 die Fördersätze für Mini-KWK-Anlagen um 5% reduziert. Seit April 2012 werden Mini-KWK-Anlagen bis zu einer elektrischen Leistung von 20 kW unter bestimmten Voraussetzungen durch das so genannte Mini-KWK-Impulsprogramm gefördert. Der einmalig gewährte Investitionskostenzuschuss für Mini-KWK-Anlagen beträgt seit dem 1.1.2014 je nach elektrischer Leistung der Mini-BHKW-Anlage zwischen 1.425 Euro für ein Mikro-KWK mit 1 kW elektrischer Leistung und 3.325 Euro für eine 20-kW-Anlage. Das BHKW-Infozentrum hat die entsprechenden Werte auf seiner Informationsplattform zum Mini-KWK-Impulsprogramm aktualisiert. Dort erhalten Interessierte viele weitergehende Informationen rund um die Mini-KWK-Förderung.