Garantiezeit verdoppelt

Aluca gewährt ab Mitte Juni acht Jahre Garantie auf neu bestellte Fahrzeugeinrichtungen.

Anzahl, Größe und Aufteilung der Schubladenauszüge können individuell zusammengestellt werden. – © Aluca

Die neue Garantie deckt zusätzliche Bauteile sowie gängige Verschleißteile wie zum Beispiel Schubladenauszüge, Verriegelungen und Schlösser ab, teilte der Hersteller mit. Bei Ladungssicherungselementen wie zum Beispiel Zurrschienen und Spanngurte oder bei Handelsware und elektrotechnischen Komponenten greift der Garantieumfang der Lieferanten beziehungsweise das gesetzlich zulässige Maximum.

Die Premiumgarantie gilt ohne zusätzliche Registrierung ab Werk bereits in vollem Umfang. Auch Käufer einer gebrauchten Fahrzeugeinrichtung können sich laut der Aluca GmbH darauf berufen. Eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung im Sinne des Kunden wird garantiert, heißt es weiter aus Rosengarten. Den Angaben zufolge können auch die eigenen Niederlassungen und zahlreichen Servicepartner gegebenenfalls kurzfristig Garantieansprüche abwickeln. Das Unternehmen bezeichnet die Garantieverdoppelung „als einen weiteren Schritt in der Wachstumsoffensive der Marke Aluca“.

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