Gasumlage: Was Flüssiggas-Kunden jetzt wissen müssen

Flüssiggas wird per Schiff, Eisenbahn-Kesselwagen oder Tankwagen transportiert und lagert vor Ort in einem oberirdischen oder erdgedeckten Tank. Damit ist es unabhängig von Pipelines und Kunden sind von der Umlage nicht betroffen. – © Primagas

Durch die Gasumlage kommen ab Herbst, neben den steigenden Verbrauchspreisen, zusätzliche Kosten in Höhe von 2,4 Cent pro Kilowattstunde auf die Erdgasverbraucher zu – dies teilte die Trading Hub Europe am 15. August 2022 mit. Für Flüssiggas-Kunden wichtig zu wissen: Flüssiggas (LPG) ist von dieser Umlage nicht betroffen.

Für Privathaushalte und Firmen, die mit konventionellem oder biogenem Flüssiggas (BioLPG) heizen, fällt die Gasumlage nicht an. Die Mehrkosten, die ab dem 1. Oktober 2022 erhoben werden, um die stark ansteigenden Belastungen für Gas importierende Unternehmen aufzufangen, betreffen ausschließlich Erdgaskunden. Die Rechtsgrundlage für die Erhebung der Gasumlage ist § 26 Energiesicherungsgesetz (EnSiG). Die Umlage muss von allen „Erdgasendverbrauchern“ getragen werden.

Hintergrund

Deutschland importierte zu einem Großteil Erdgas aus Russland, welches aufgrund der aktuellen Krisensituation durch Lieferungen aus anderen Ländern ersetzt werden muss – was mit hohen Kosten verbunden ist. Flüssiggas von Primagas stammt größtenteils aus dem Nordseeraum sowie aus deutschen Raffinerien. Der Transport erfolgt per Schiff, Eisenbahn-Kesselwagen oder Tankwagen. Gelagert wird die Energie vor Ort in einem oberirdischen oder erdgedeckten Tank. Somit ist Flüssiggas unabhängig von Pipelines und von der derzeitigen Krise nicht betroffen – und Flüssiggas-Kunden zahlen keine Umlage.

 www.primagas.de