HEA: Anwendungshilfe zum GEG

Am 1. November 2020 trat das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft. Eine von der HEA-Fachgemeinschaft gemeinsam mit dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW) erarbeitete Anwendungshilfe veranschaulicht die neuen Regelungen anhand von Praxis- und Berechnungsbeispielen.

Neue Anwendungshilfe unterstützt Marktpartner bei der Umsetzung des GEG. – © HEA

Ob neue Erfüllungsoptionen für die Nutzung Erneuerbarer Energien oder die Anrechnung von selbst erzeugtem PV-Strom: Beispielrechnungen unterschiedlicher Anlagen- und Energieträgerkombinationen zeigen die Wirkung der Neuregelungen auf ein typisches Neubau-Einfamilienhaus mit 150 m² Wohnfläche. Des Weiteren gibt die 40-seitige Anwendungshilfe Energiedienstleistern Orientierung, wie die unter Umständen obligatorische Energieberatung in der Praxis umgesetzt werden kann. Die neuen Inhalte und Übergangsfristen für Energieausweise werden praxisgerecht aufbereitet. Innovative Quartiers- und Experimentierklauseln des GEG werden erläutert und eingeordnet. Abschließend wird die Anwendung zulässiger Normen technologiespezifisch verglichen.

Die Anwendungshilfe kann im HEA-Shop bestellt werden.

www.hea.de