Hekatron verlässt Arbeitskreis

Wirtschaftlichkeit vor Sicherheit – das kann nicht die Maßgabe sein, wenn Menschenleben gerettet werden sollen. Hekatron ist deshalb aus dem Arbeitskreis ausgetreten, der eine Richtlinie zur Inspektion von Rauchwarnmeldern ohne eine ergänzende Vor-Ort-Inspektion durch eine Fachkraft erstellen will.

Hekatron ist Hersteller von Rauchwarnmeldern und bekennt sich zu der Feststellung: Die Inspektion vor Ort ist momentan durch nichts zu ersetzen. – © Hekatron

Rauchwarnmelder retten im Brandfall Menschenleben. Eingesetzt werden sie vorwiegend in Wohnungen, um die anwesenden Personen in einer sehr frühen Phase eines beginnenden Brandes zu warnen und so ihre Selbstrettung zu ermöglichen. Erfolgt keine rechtzeitige Warnung, dann reichen wenige Atemzüge aus, um Menschen durch Brandrauch und Brandgase schwer zu verletzen, oftmals mit Todesfolge. Um dies sicher zu verhindern, müssen Rauchwarnmelder stets zuverlässig funktionieren. Das ist nur sichergestellt, wenn die Melder und ihre Umgebung regelmäßig einer Inspektion und Wartung unterzogen werden.

Hierfür gibt es als Anwendungsnorm die DIN 14676. Sie enthält detaillierte Festlegungen bezüglich Planung, Projektierung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern. Seit Jahrzehnten bewährt hat sich die Vor-Ort-Inspektion durch geschulte Fachkräfte mit Kompetenznachweis. Empfehlungen für das Erlangen dieses Kompetenznachweises finden sich gleichfalls in der DIN 14676.

Arbeitskreis in Sachen Normierung

Natürlich gibt es den hohen Sicherheitsstandard im Betrieb von Rauchwarnmeldern nicht zum Nulltarif. Nachdem der Einbau in Wohnungen in fast allen Bundesländern obligatorisch geworden ist, besteht von mehreren Seiten Interesse daran, eine wirtschaftliche Optimierung vorzunehmen, indem man die Objektbegehung durch eine Ferninspektion ersetzt. Unternehmen der Wohnungswirtschaft, die Rauchwarnmelder überwiegend von Messdienstleistern installieren und instand halten lassen, erhoffen sich so eine Senkung der Betriebskosten für ihre vermieteten Immobilien. Es wurde ein Arbeitskreis Rauchwarnmelder-Ferninspektion ins Leben gerufen, der beim Kriwan Testzentrum in Forchtenberg angesiedelt ist. Sein Ziel ist es, die Anforderungen an eine Inspektion von Rauchwarnmeldern aus der Ferne gemäß den Anforderungen des Abschnitts 6 der DIN 14676 zu erarbeiten. Aus diesem Arbeitskreis ist der Hersteller Hekatron mit sofortiger Wirkung ausgetreten.

Vor-Ort-Inspektion durch Fachleute unverzichtbar

Die Begründung für diesen Schritt liefert Christian Rudolph, Geschäftsleiter Rauchschaltanlagen und Rauchwarnmelder bei Hekatron: „Die im Arbeitskreis geführten technischen Diskussionen haben bestätigt, dass derzeit kein verlässlicher normativer Rahmen existiert, an dem sich eine Inspektion aus der Ferne – ohne physische Kontrolle vor Ort – orientieren könnte. Vor allem fehlen längerfristige Erfahrungen über festgestellte Abweichungen und nicht erkannte Abweichungen.“ Solche Daten wären aber die Grundlage, um die DIN 14676 überarbeiten zu können.

Bei Hekatron ist man zu der Überzeugung gelangt, dass aus risikologischer Sicht derzeit die Basis fehlt, um auf die Sichtprüfung von Rauchwarnmeldern vor Ort verzichten zu können. Damit gilt bis auf Weiteres: Für eine normenkonforme Inspektion und Wartung gemäß DIN 14676 ist der Einsatz ausgebildeter Fachkräfte vor Ort alternativlos. Und wo es um den Schutz von Menschenleben geht, darf nicht die Wirtschaftlichkeit das Kriterium für die Wahl der Mittel sein.

www.hekatron.de