Holzheizungen im GEG: Verbände fordern verlässliche Förderung für Investoren

In einer gemeinsamen Stellungnahme vom 8. August 2023 fordern die Verbände BDH, DEPV, die Initiative Holzwärme (IH) sowie der ZVSHK die Politik auf, möglichst schnell verlässliche Rahmenbedingungen für Holzheizungen im GEG – Heizungsgesetz – zu schaffen.

Die Verbände BDH, DEPV, ZVSHK und die Initiative fordern bessere Förderung der Holzheizungen im ausstehenden GEG - Heizungsgesetz.
Die Verbände fordern von der Bundesregierung bessere Rahmenbedingungen bei der Förderung der Holzheizungen im ausstehenden GEG. – © BDH
Mann und Frau vor einem Pelletskessel. Er stellt die Regelung ein.
Antragsteller für die Förderung einer Holzheizung sollten ein Wahlrecht bekommen, das ihnen erlaubt, sich für die jeweils besseren Förderbedingungen im Heizungsgesetz – auch nachträglich – zu entscheiden. – © DEPV

In der Sommerpause der Regierung sind die Heizungs- und Handwerkerverbände weiter aktiv. Sie versuchen weiteren Schaden von der Industrie und dem SHK-Handwerk abzuwenden. Die Allianz besteht aus den Verbänden Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH), der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV), die Initiative Holzwärme (IH) sowie der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK). Sie fordern eine stabile und ausreichende Förderung für Holzheizungen.

Die durch die Debatte um das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verursachte und seit Monaten anhaltende Hängepartie und die damit einhergehende Verunsicherung der Verbraucher sowie der gesamten Wertschöpfungskette trägt zur weiteren Schwächung der deutschen Wirtschaft bei. Diese Entwicklung gelte es so schnell wie möglich zu beenden. Die Forderungen lauten:

Holzheizung: Förderung am Markt ausrichten

Konkret fordern die Verbände die Politik auf, der bestehenden Verunsicherung im Markt durch eine attraktive und verlässliche Förderkulisse entgegenzuwirken. Insbesondere fordern sie die Anhebung der maximal förderfähigen Kosten auf mindestens 45.000 Euro für moderne Holzheizungen.

Der aktuelle GEG-Entwurf sieht eine Halbierung der förderfähigen Investitionskosten von 60.000 Euro auf 30.000 Euro vor. Dies führt bei Investitionen ab ca. 40.000 Euro für den Kauf und Einbau einer neuen Heizung auch bei einem Fördersatz von 50 % zu einer Reduzierung der absoluten Förderbeträge gegenüber der heutigen Regelung. De facto liegt die Investition in eine Holzheizung im Schnitt bei mindestens bei 40.000 Euro, je nach technischer Ausstattung und erforderlichen Umfeldmaßnahmen können auch Investitionskosten bis zu 60.000 Euro entstehen.

Förderung jetzt und nicht übermorgen

Darüber hinaus setzen sich BDH, DEPV, Initiative Holzwärme und ZVSHK für ein möglichst zeitnahes Inkrafttreten des neuen Förderregimes ein. Um bis zum Starttermin am 01.01.2024 keinen Stillstand im Markt auszulösen bzw. den bestehenden zu überwinden, solle ein Wahlrecht für alle Antragsteller vom Zeitpunkt der Verabschiedung des GEG bis zum Starttermin der neuen Förderbedingungen eingeführt werden. Dieses Wahlrecht solle es den Bürgerinnen und Bürgern erlauben, sich für die jeweils besseren Förderbedingungen – auch nachträglich – zu entscheiden.

Bezüglich des geplanten Klimageschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 % empfehlen die vier Verbände, diesen bereits mit dem Inkrafttreten der Förderkulisse zu gewähren und auf 25 % anzuheben. Gleichzeitig solle die Degression bereits ab dem Jahr 2025 einsetzen und nicht wie derzeit geplant im Jahr 2028.

Das komplette Positionspapier mit der Stellungnahme der Verbände vom 20.07.23 zum „Entschließungsantrag GEG – hier Bausteinförderkonzept“ kann beim BDH als PDF nachgelesen und runtergeladen werden.

www.bdh-industrie.de