!?Die Krux mit dem (Einwurf-) Einschreiben?!
Der SHK-Unternehmer, aber auch Auftraggeber, meinen, der Versand von Schreiben (rechtlicher besser: die Abgabe von Erklärungen) per Einschreiben sei rechtlich sicher. Ist er grundsätzlich auch. Aber nur, wenn man ein paar Grundregeln befolgt.
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