Neue Asbest-Regeln: Verschärfte Anforderungen im Bestand
Seit dem 19. Dezember 2025 gelten neue Vorgaben für Arbeiten mit Asbest: Bau- und Handwerksbetriebe müssen sich auf zusätzliche Genehmigungs-, Anzeige- und Nachweispflichten einstellen. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) bietet Unterstützung bei der Umsetzung.
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