HeizkostenV: Verbrauchserfassung für Wärmepumpen jetzt Pflicht
Ab dem 1. Oktober 2024 gelten Änderungen der Heizkostenverordnung (HeizkostenV), die die Abrechnung von Wärme und Warmwasser in Mehrfamilienhäusern neu regeln. Jetzt müssen Vermieter auch Wärmepumpen-Heizungen verbrauchsabhängig abrechen so wie es bereits für Erdgas- und Heizölkessel oder Fernwärme schon lange gilt.
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