Kein Verbot von Komfortöfen bei Feinstaubalarm

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat in Stuttgart den Betrieb von Komfortöfen bei Feinstaubalarm nun doch nicht – wie ursprünglich geplant – verboten.

Dr. Michael Herma, Geschäftsführer des Spitzenverbandes für Gebäudetechnik (VdZ): „Eine Gleichbehandlung aller Feuerstätten war rechtlich nicht haltbar, deswegen freuen wir uns, dass die Landesregierung Baden-Württemberg dies nun nach gemeinsamen Gesprächen in der neuen Fassung berücksichtigt hat.“ – © VdZ

„Wenn durch zu viel Feinstaub die Gesundheit vieler Menschen massiv bedroht ist, ist der zeitweilige Verzicht auf die Nutzung von Komfortkaminen eine angemessene Antwort“, sagte der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann noch Mitte Dezember. Der Betrieb von Holzfeuerungen sollte bei Feinstaubalarm daher gesetzlich verboten werden – was die Heizungsbranche geschlossen kritisierte. Der Landesinnungsverband des Schornsteinfegerhandwerks Baden-Württemberg hielt stets dagegen, dass die auf Hochrechnungen basierenden Zahlen zur Feinstaub-Emission von Festbrennstoff-Feuerungen in Stuttgart, mit denen das Ministerium rechne, zu hoch angesetzt seien.

Regelung zur Luftreinhaltung ab dem 1. März

Mitte Januar haben die Heizungsbranche und das Verkehrsministerium nun einen Kompromiss zur künftigen Regelung zur Luftreinhaltung in Stuttgart gefunden. Ab dem 1. März 2017 soll im Gemeindegebiet ein Verbot für Kamine gelten, die eine bereits vorhandene Heizung ergänzen und nicht den Grundbedarf an Wärme decken. Ausgenommen von der Regelung sind Pellet-Heizungen oder Systeme mit kontrollierter Verbrennung und Abgasreinigung. Nachgebessert hat die Landesregierung bei dem geplanten Verbot von Komfortöfen.

Öfen erfüllen die Grenzwerte der BImSchV

Die seit Jahresanfang 2015 installierten Einzelraumfeuerstätten neuester Generationen werden nun von diesem Verbot ausgenommen. Sie erfüllen die verschärften Grenzwerte der Stufe 2 für neue Holzfeuerstätten der der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) mit 40 mg/m³. „Eine Gleichbehandlung aller Feuerstätten war rechtlich nicht haltbar, deswegen freuen wir uns, dass die Landesregierung Baden-Württemberg dies nun nach gemeinsamen Gesprächen in der neuen Fassung berücksichtigt hat“, sagt Dr. Michael Herma, Geschäftsführer des Spitzenverbandes für Gebäudetechnik (VdZ). Vertreter der Kaminkehrer-Innung wiesen darauf hin, dass Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität wichtig sind, wenngleich die Holzfeuerungen einen geringeren Beitrag zur Feinstaubbelastung beitragen als der Straßenverkehr.

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